Beratungseinsätze können wieder telefonisch durchgeführt werden

Es besteht wieder die Möglichkeit Beratungseinsätze nach §37 Abs. 3 SGB XI telefonisch durchführen zu lassen, wenn Ihr, bzw. der Klient es wünscht. Wenn Ihr auf einen persönlichen Beratungseinsatz wünscht, dann ist das auch zu realisieren.

Dieser Vorgang ist bis zum Stichtag 31.03.2021 gültig.

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Beratungsbesuche nach §37 Abs. 3 SGB XI Gilt für Bayern

Seitens der AOK Bayern als Vertreterin der Bayerischen Pflegekassen wird noch einmal klargestellt, dass für Beratungseinsätze bis zum 31.03.3021 die Möglichkeit besteht, diese auf ausdrücklichen Wunsch der Versicherten telefonisch durchzuführen. Der Versicherte muss den ausgefüllten Nachweis auch nicht unterschreiben.

Es gilt auch nach wie vor, das Pflegebedürftige in den Pflegegraden 4 und 5 bis spätestens 31.03.21 und Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2 und 3 bis spätestens 30.06.21 einen Beratungsbesuch / Telefonat durchführen lassen müssen.

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