Die BAG (Bundesarbeitsgemeinschaft) WfbM (Werkstätten für behinderte Menschen)

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Sie wurde am 18. Juni 1975 in Bonn als bundesweite Interessenvertretung der Werkstätten gegründet. Ihr Sitz ist seit 1985 in Frankfurt am Main. Die Mitglieder der BAG WfbM sind Träger von Eingliederungseinrichtungen, insbesondere von Werkstätten, Förderstätten und Inklusionsbetrieben. …]

Quellenangabe und ausführliche Informationenen dazu findet ihr hier: BAG WfbM

Was sind eigentlich Werkstätten?

Werkstätten sind gemeinnützige Dienstleister für diejenigen Menschen, die der allgemeine Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht will. Werkstätten stehen erwachsenen Menschen mit geistigen, psychischen und schweren körperlichen Behinderungen offen.

Werkstätten integrieren - sie erbringen Eingliederungsleistungen. Gesetzlich gefordert sind die berufsbildenden und persönlichkeitsfördernden Maßnahmen, die pädagogische, therapeutische, soziale, psychologische, pflegerische und medizinische Dienste umfassen. Ziel der Werkstatt ist es, die individuelle Leistungsfähigkeit der Beschäftigten zu entwickeln, wiederzugewinnen und so zu erhöhen, dass sie entweder in der Werkstatt ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen oder sogar ins Erwerbsleben eingegliedert werden können…]

Quellenangabe und ausführliche Information: BAG WfbM

Werkstätten sind keine Erwerbsbetriebe

Werkstätten sind keine Erwerbsbetriebe

Werkstätten sind keine Erwerbsbetriebe, sondern Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation. Nicht Produktion und Umsatz stehen im Vordergrund der Werkstattarbeit, sondern berufsfördernde, berufsbildende und solche Leistungen, die den behinderten Erwachsenen helfen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Das entscheidende arbeitspädagogische und arbeitstherapeutische Eingliederungsinstrument ist die sinnvolle und individuell gestaltete Arbeit auf Arbeitsplätzen, die den Bedürfnissen, Interessen und Neigungen der Werkstattbeschäftigten entsprechen.

Da nicht Produktivität und wirtschaftliche Effizienz im Mittelpunkt stehen, sondern arbeitsfördernde Leistungen, ist das wirtschaftliche Gesamtergebnis nicht so hoch, dass daraus existenzsichernde Arbeitsentgelte gezahlt werden können. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt im Bundesdurchschnitt rund 180 Euro. Die Höhe der Arbeitsentgelte variiert - je nach Werkstattkonzeption und Leistungsfähigkeit - und erreicht in Einzelfällen ein existenzsicherndes Niveau.

Quellenangabe und ausführliche Information: BAG WfbM