Ein Hinweis für in Bayern lebende Personen, denen ein Pflegegrad von mindestens 2 zugesprochen wurde:
Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern haben seit 2018 Anspruch auf das Landespflegegeld. Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad 2 oder höher zugesprochen bekommen haben.
Dabei ist es egal ob sie zuhause oder in einem Wohnheim /Pflegeheim leben.
Das Antragsformular kann hier abgerufen werden: Landespflegegeld
Weiterführende Information findet ihr auch auf unseren Seiten unter: Spezielle Anträge