Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung - aber keine Begleitung im Krankenhaus!

Am 28. Mai 2021 hat auch der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. Viele der vorgesehenen Regelungen verbessern die Teilhabe von Menschen mit Behinderung:

Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt können in ein Ausbildungsverhältnis mit einem Budget für Ausbildung wechseln. Assistenzhunde dürfen in alle allgemein zugänglichen Einrichtungen und Anlagen mitgenommen werden. Schließlich wurde der Gewaltschutz gesetzlich geregelt und die Regelung für den leistungsberechtigten Personenkreis in der Eingliederungshilfe angepasst.

Das Gesetz tritt im Wesentlichen zum 1. Januar 2022 in Kraft.

Allerdings bleibt ein seit Jahren bestehendes Problem ungelöst: Noch immer ist die Finanzierung einer notwendigen Begleitung von Menschen mit Behinderung während eines Krankhausaufenthaltes ungeregelt.

Obwohl nicht mehr viel Zeit bleibt, setzt sich die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. weiter dafür ein, dass es noch in dieser Legislatur zu einer Regelung kommt. Dies hatte zuletzt auch der Bundestag gefordert.

Quellenangabe: Bundesverband der Lebenshilfe

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