Die coronabedingte Sonderregelung nach §148 SGB XI (Aussetzung der Nachweispflicht für die Beratungsbesuche nach §37 Absatz 3 SGB XI) wurde nicht verlängert. Die Nachweispflicht besteht wieder seit dem 01.10.2020.
Bitte nehmt diesbezüglich, wenn noch nicht geschehen, Kontakt mit eurer zuständigen Pflegeversicherung auf. Nur so kann eine individuelle Handhabung besprochen werden, so dass es keinen schädlichen Einfluss auf den Bezug des Pflegegeldes nehmen kann.
Das musst du mit deiner Pflegekasse klären. Die Nachweise müssen aber erst bis zu einem jeweiligen Termin, entsprechend der Pflegestufe, im nächsten Jahr erfolgt sein.
Pflegedienst sagt im November nur wenige Einsätze. Ggf. das Gespräch auch telefonisch,und kurzes Treffen, dass sie sehen dem zu pflegenden geht es tatsächlich gut. Ansonsten im Dezember, solang sich da nichts ändert müssen wir bis Ende Dez. den Einsatz nachweisen.
Wir hatten heute unseren Beratungseinsatz, und kamen auch auf dieses Thema zu sprechen. Unsere Beraterin würde es befürworten, wenn die Gespräche auch telefonisch geführt werden könnten. Nur ist dann natürlich der Nachweis schwer, dafür sollte es Lösungen geben.