Nur noch 20 Urlaubstage für Förderstätten-Besucher?

Der Gesetzgeber macht nämlich in der Neufassung des Teilhabegesetzes eine Unterscheidung zwischen Menschen mit Behinderung, die in speziellen Fördergruppen betreut und an Arbeit herangeführt werden - so heißt das im Fachjargon - und denjenigen Menschen mit Behinderung, die in einer regulären Werkstatt arbeiten, dort zum Beispiel Verpackungsmaterialien falten oder Heizungsschellen montieren. Die beiden Gruppen werden im neuen Teilhabegesetz nicht mehr gleichgestellt und nun bekommen diejenigen in der Fördergruppe nur noch die genannten zwanzig Urlaubstage

Quelle und kompletter Text: NDR