Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Mobilität und Verkehr

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

Stand: 03.05.2022

Im folgenden Fachbeitrag bekommst Du alle wichtigen Informationen zum Thema Öffentlicher Personennahverkehr. Du erfährst beispielsweise, welche Ermäßigungen und Nachteilsausgleiche es gibt und welche Verkehrsmittel Du unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos nutzen kannst.


Bildquelle: © Petair stock.adobe.com 

Welche Ermäßigungen und Nachteilsausgleiche gibt es im Nahverkehr?

Kostenlos Fahren mit Bus und Bahn im ÖPNV

Mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G, aG, H, Bl, Tbl oder Gl ist es möglich,  ein Beiblatt mit Wertmarke zu nutzen. Dieses erhältst Du bei deinem zuständigen Versorgungsamt (in Bayern Regionalstelle des ZBFS). Die Wertmarke kostet im Moment 91 € für ein Jahr, 46 € für ein halbes Jahr. 

Kostenlos ist die Wertmarke für Personen mit den Merkzeichen Bl , Tbl und H  sowie für Menschen mit Behinderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen und Menschen mit Behinderung, die Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen.

Die Grundfarbe des Schwerbehindertenausweises ist grün. Einen halbseitigen orangefarbenen Flächenaufdruck gibt es für Menschen mit einer Schwerbehinderung, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr in Anspruch nehmen können (Merkzeichen G, Gl, H, aG, Bl oder Tbl).

Mit grün/orangenen Schwerbehindertenausweis, Beiblatt und Wertmarke kann dein Kind deutschlandweit folgende Verkehrsmittel kostenlos nutzen:

  • alle Nahverkehrszüge in der 2. Klasse,
  • alle U-Bahnen,
  • alle Straßenbahnen,
  • und alle Busse.

Sollte dein Kind noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, dann kannst Du dich in unserem Fachbeitrag zum Thema "Schwerbehindertenausweis" informieren oder unser Erklärvideo zum „Schwerbehindertenausweis“ auf YouTube ansehen.

Mitnahme von Begleitpersonen, Begleithunden und Hilfsmitteln

Hat dein Kind auf dem Schwerbehindertenausweis zusätzlich den Buchstaben „B“ für „Begleitung erforderlich“ stehen, dann darf dein Kind eine Begleitperson kostenlos im Nahverkehr mitnehmen. Neben der Begleitperson darf dein Kind zusätzlich einen (Assistenz-)Hund kostenfrei mitnehmen, selbst wenn es sich nicht um einen Blindenführhund handelt.

Rollstühle dürfen ebenfalls kostenfrei mitgenommen werden.

Gesetzliche Grundlage für diese Rechte sind die §§ 228-230 SGB IX

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen