Teilhabestärkungsgesetz

Auf den Seiten des Bundesverbands der Lebenshilfe e.V. findet man Informationen zum Teilhabestärkungsgesetz. Durch dieses Gesetz, welches vom Bundestag und Bundesrat am 22.04.2021. bzw. 28.05.2021 verabschiedet wurde, werden u.a. Änderungen am SGB XII, SGB IX und am Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorgenommen. Das Gesetz ist am 09.06.2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

u.a. erfolgt darin eine Klarstellung in §142 Abs.3 SGB IX dahingehend, dass Eltern von jungen Volljährigen mit Behinderung, die in einem Internat oder in einer sonstigen Wohneinrichtung leben, die konzeptionell auf Kinder im Jugendliche ausgerichtet sind nicht zu de Kosen des Lebensunterhalts herangezogen werden können.

Quellenangabe und ausführliche Information findet man auf der Seite der Lebenshilfe e.V. Teilhabestärkungsgesetz