Überblick über die gesetzliche Krankenversicherung

Krankenversicherung

Überblick über die gesetzliche Krankenversicherung

Stand: 25.01.2024

Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es einige Unterstützungsleistungen, die Du in Anspruch nehmen kannst. Manche davon sind für Eltern mit Kindern mit Behinderung besonders wichtig. Im Folgenden bekommst Du einige allgemeine Informationen über die gesetzliche Krankenversicherung und erfährst auch, welche Leistungen für Eltern mit Kindern mit Behinderung besonders relevant sein können.

Bildquelle: © Alexander Korzh/ 123RF.com 

Allgemeine Informationen zur Krankenversicherung

In Deutschland gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht und das bedeutet, dass jeder Einwohner in Deutschland eine Krankenversicherung haben muss. Viele sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die gesetzliche Krankenversicherung wird nach dem Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat in erster Linie die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ganz allgemein den Gesundheitszustand zu bessern. Die Krankenversicherung finanziert also bestimmte Leistungen, die den Erhalt oder die Wiederherstellung der Gesundheit der Versicherten sichern sollen. 

Versicherungsarten

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es drei Versicherungsarten. Diese stellen wir dir im Folgenden kurz vor.

Gesetzliche Pflichtversicherung

Nach § 5 SGB V besteht für bestimmte Personengruppen eine gesetzliche Versicherungspflicht. Diese gilt vor allem für Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt monatlich mehr als 538 € (Stand 2024) beträgt, aber gleichzeitig unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Versicherungspflichtgrenze ist nicht gleichbleibend, sondern wird jährlich aktualisiert.

Menschen mit einer Behinderung, die beispielsweise in einer anerkannten Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) beschäftigt sind oder in einer anderen (Betreuungs- oder Pflege-) Einrichtung regelmäßig Arbeitsleistungen in einem bestimmten Umfang erfüllen sind ebenfalls pflichtversichert.   

Familienversicherung

Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Bedingungen beitragsfrei bei gesetzlich Versicherten mitversichert werden. Bei Kindern endet die beitragsfreie Familienversicherung in der Regel mit Eintritt der Volljährigkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber eine Verlängerung der Familienversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes möglich. 

Bei erwachsenen Kindern mit einer Behinderung gibt es hier eine Besonderheit. Die Altersgrenze der Familienversicherung gilt nicht für Erwachsene, die aufgrund einer Behinderung ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Jedoch muss die Voraussetzung gegeben sein, dass die Behinderung während der Familienversicherungszeit und innerhalb der sonst bestehenden Altersgrenzen eingetreten ist (§ 10 Abs. 2 Nr. 4 SGB V). 

Freiwillige Versicherung

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung. Diese Versicherungsart kommt für Menschen mit Behinderung in Frage, deren Familienversicherung endet (§ 9 SGB V).  

Beiträge

Die Krankenversicherung wird zum Großteil aus den Beiträgen der Versicherten finanziert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist in der Regel von deinem Einkommen abhängig. Der festgeschriebene allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Hierzu kommt je nach Krankenkasse noch ein Zusatzbeitragssatz hinzu, der im Jahr 2024 bei durchschnittlich 1,7 % liegt. Bei Erwerbstätigen tragen jeweils der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber den Beitragssatz zur Hälfte aus dem Arbeitsentgelt. 

Aber auch hier gibt es Ausnahmen, bei denen keine Versicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, beispielsweise:

  • Die Familienversicherung ist beitragsfrei
     
  • Der Sozialhilfeträger übernimmt bei pflichtversicherten Menschen mit Behinderung, die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung erhalten, die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. In diesem Fall übernimmt der Sozialhilfeträger auch die Kosten der Beiträge einer freiwilligen Versicherung.
     
  • Bei Beschäftigung in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung übernimmt der Träger der Einrichtung die Krankenversicherungsbeiträge, solange der Beschäftigte nicht mehr als 20 % der monatlichen Bezugsgröße verdient (§ 235 Abs. 3 SGB V). Das sind 707 € im Monat (Stand 2024).

Weiterführende Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung findest Du auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Häufige Fragen 

Auf diese und viele weitere Fragen findest Du in unseren Fachbeiträgen Antworten. In unseren weiteren Fachbeiträgen zum Thema “Krankenversicherung” bekommst Du darüber noch weitere Informationen. Du kannst auch eine Frage zu dem Thema in unsere Community stellen.

Die hier vorgestellten Regelungen beziehen sich nur auf gesetzlich Versicherte, da hier einheitliche Richtlinien gelten. Bei privaten Krankenversicherungen müssen die Leistungen immer im Einzelnen abgeklärt werden, da sie vom jeweiligen Vertrag abhängen.

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://de.123rf.com/lizenzfreie-bilder/krankenversicherung.html?&sti=mbrfnegqlmqxxa4wru|&mediapopup=44925171