Übungsleiterfreibetrag steigt von 2400€ auf künftig 3000€

Das private und uneigennützige Engagement ehrenamtlich Tätiger in den Vereinen und Verbänden ist für Angehörige von Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Man findet diese Helfer und Unterstützer z.B. in der Lebenshilfe und vergleichbaren Anbietern, familienentlastender Dienste. Oftmals verdienen sich die Helfer ein Zubrot in der eigentlichen Ausbildung und können auch zeitgleich praktische Erfahrung sammeln. Mit Unterstützung auch aus Bayern, wurde nun die Erhöhung des Steuerfreibetrages nach §3 Nr. 26 EStG (Übungsleiterfreibetrag) von 2400€ auf künftig 3000€ erhöht. Das bedeutet für betroffene Familien immerhin ein paar Stunden mehr beim gewohnten Betreuer/Betreuerin und hilft den Anbietern, das Unterstützungsangebot zu sichern und auch auszubauen.