Wohnen in der eigenen Wohnung, bei den Eltern oder in einer WG?

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Wohnen in der eigenen Wohnung, bei den Eltern oder in einer WG?

Stand: 16.05.2023

Die Wahl des Wohnortes ist für jeden erwachsenen Menschen von großer Bedeutung. Es gibt verschiedene Wohnmöglichkeiten. Für Menschen mit Behinderung gibt es die Möglichkeit in Wohneinrichtungen, zu Hause bei den Eltern, in einer WG oder aber auch alleine in einer eigenen Wohnung zu wohnen. Um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderung Zugang zu diesen verschiedenen Wohnformen haben, bietet das Gesetz verschiedene finanzielle und praktische Unterstützungsmöglichkeiten. Im Folgenden stellen wir dir wichtige Hilfen und Leistungen vor.

Bildquelle: iStock.com/martinedoucet 

Welche Hilfen gibt es?

Grundsätzlich können Menschen mit Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe, Pflegeleistungen und Leistungen zur Existenzsicherung beantragen. Diese Leistungen sind voneinander unabhängig und müssen beim jeweiligen Leistungsträger beantragt werden. 

Leistungen der Eingliederungshilfe  

Unter die Leistungen der Eingliederungshilfe fallen Leistungen zur sozialen Teilhabe, zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation. Sie sind im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) festgelegt. Ziel der Eingliederungshilfe ist es, dem Menschen mit Behinderung die notwendige persönliche Unterstützung zu geben, die ihm hilft selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können.

Das Hauptziel der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen besteht darin, Menschen mit Behinderungen dabei zu unterstützen, ihren Wohnalltag möglichst selbstständig zu bewältigen. Dies umfasst unter anderem Hilfe bei alltäglichen Aufgaben wie Einkaufen, Arztbesuchen oder Freizeitaktivitäten. In der Regel werden diese Dienstleistungen von ambulanten Diensten erbracht. Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein Antrag beim zuständigen Eingliederungshilfeträger gestellt werden. Dabei sind die Leistungen in der Regel einkommens- und vermögensabhängig.

Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Eingliederungshilfe findest Du in unserem Fachbeitrag zum Thema “Eingliederungshilfe”. Außerdem stellt der Bereich der Assistenz eine wichtige Leistung der Eingliederungshilfe dar. Ausführliche Informationen bekommst Du in unserem Fachbeitrag zum Thema “Assistenz”.

Leistungen der Pflege

Menschen mit Behinderung, die aufgrund eines Pflegebedarf (in Form eines Pflegegrades) Unterstützung benötigen, haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese werden bei der Pflegekasse beantragt und umfassen z. B. wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Verhinderungspflege, Pflegegeld oder Pflegesachleistungen sowie zusätzliche Betreuungsleistungen. Reichen diese nicht aus, können beim Sozialhilfeträger zusätzlich noch Leistungen der Hilfe zur Pflege beantragt werden. Da es sich hierbei um Sozialhilfeleistungen handelt sind diese einkommens- und vermögensabhängig. Ausführliche Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhältst Du in unserem Fachbeitrag zur Pflegeversicherung.

Leistungen der Krankenversicherung

Auch Leistungen der Krankenversicherung können im Zusammenhang mit dem Wohnen in der eigenen Wohnung wichtig sein. Vor allem die Leistung der häuslichen Krankenpflege ist hier zu erwähnen. Mit Hilfe der der häuslichen Krankenpflege kann eine medizinische Versorgung des Betroffenen im eigenen Haushalt sichergestellt werden.

Neben der medizinischen Versorgung können aber auch Leistungen in Bereichen wie der Körperpflege, Ernährung und dem Haushalt erbracht werden. Der Bedarf an häuslicher Krankenpflege muss beispielsweise von deinem Hausarzt festgestellt und verschrieben werden. Dies kann  der Fall sein, wenn eine Beatmung des Menschen mit Behinderung notwendig ist. Nähere Informationen bekommst Du in unserem Fachbeitrag "Häusliche Krankenpflege".  

Leistungen zur Existenzsicherung

Menschen mit Behinderung, die aufgrund eines geringen Einkommens oder Vermögens ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können, haben Recht auf sogenannte Leistungen zur Existenzsicherung. Darunter fallen z. B. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hilfe zum Lebensunterhalt und das Wohngeld. Die Leistungen dienen dann dem Kauf von Kleidung, Verpflegung, etc. Zusätzlich kommt das Sozialamt für die Kosten der Mietwohnung und der Heizung auf. Die Anträge müssen beim zuständigen Sozialhilfeträger gestellt werden. Einen Überblick zu bestimmten Leistungen zur Existenzsicherung erhältst Du in unserem Fachbeitrag "Leistungen zur Existenzsicherung".
 

Hier haben wir dir nochmal die wichtigsten Fachbeiträge rund um das Thema Wohnen in der eigenen Wohnung, bei den Eltern oder in einer WG zusammengestellt:

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://www.istockphoto.com/de/foto/mann-besucht-einen-tempor%C3%A4re-behinderten-freund-und-einer-tasse-kaffee-gm872845458-243786179