Asperger-Syndrom kann Feststellung des Merkzeichens "B" rechtfertigen

Asperger-Syndrom kann Feststellung des Merkzeichens „B“ rechtfertigen

Autismus-Spektrum-Störung macht Nutzung stärker frequentierter öffentlicher Verkehrsmittel ohne fremde Hilfe unmöglich
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Volltext des Urteils: SG Düsseldorf

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