Außerordentliche Kündigung Wohn- und Betreuungsvertrag

Außerordentliche Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrags bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Betreuerin einer Bewohnerin rechtens!

Schwere Pflichtverletzungen der Betreuerin rechtfertigen unter besonderen Umständen die außerordentliche Kündigung eines Heimvertrags, auch wenn dies zu einer erheblichen Belastung für die betreute behinderte Person führen kann. Bei der Abwägung steht dem gebotenen Eintreten für die Rechte und Interessen der schwerstbehinderten Person das Erfordernis der Kooperation mit der Einrichtung und des Unterlassens unsachlich respektlosen Verhaltens zu den Mitarbeitern gegenüber, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Urteil.

Ausführliche Information findet man in der Pressemitteilung: Urteil OLG Frankfurt vom 29.05.2019 (AZ 2 U 121/18)