Beiblatt mit Wertmarke zum Schwerbehindertenausweis/ Ermäßigung Kfz Steuer

Das Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur kostenlosen Mitnahme einer Begleitperson im ÖPNV oder einer Ermäßigung der Kfz-Steuer.

  1. Zur Mitnahme einer Begleitperson ist ein Beiblatt mit Wertmarke notwendig.
    Dies kostet in der Regel 40,00 € für ein halbes Jahr und 80,00€ für ein Jahr (Eigenbeteiligung).

Beim Bezug von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (ALG II), SGB XII (Grundsicherung b. Erwerbsminderung od. im Alter) oder SGB VIII (Kinder u. Jugendhilfe), od. ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den §§27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) einfällt die Eigenbeteiligung.
Hierzu ist ein Nachweis über den Leistungsbezug vorzulegen. Die Wertmarke wird mit einem formlosen Antrag (kommt mit gesonderter Post zum Feststellungsbescheid) beantragt und ist 1 Jahr gültig. Sie kann mit ebenfalls formlosen Schreiben verlängert werden. In der Regel erhält man vom Versorgungsamt einen kurzen Antrag zugesandt.

  1. Für die Kfz Steuerermäßigung beantragt man zuerst ein Beiblatt ohne Wertmarke. Der Antrag zur Steuerermäßigung stellt man dann beim zuständigen Zollamt. Herzu ist Das Beiblatt (ohne Wertmarke) und der Schwerbehindertenausweis in Kopie vorzulegen.

Welchen Nachteilsausgleich, Mitnahme Begleitperson im ÖPNV od. Kfz Steuerermäßigung, man in Anspruch nehmen möchte, kann man ändern.

*Edit: Ergänzung

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