Corona: frw. Wiederholung des Schuljahres auch für Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Das Verwaltungsgericht Berlin hat einer Schülerin mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich „Geistige Entwicklung“ die Möglichkeit zugesprochen, die Abschlussstufe wegen des im Schuljahr 2020/2021 pandemiebedingten Unterrichtsausfalls vorläufig weiter zu besuchen.
Quelle und kompletter Text: kostenlose Urteile

4 „Gefällt mir“