Um dem Corona Virus entgegenzutreten, bzw. einer Ausbreitung de Virus einzudämmen, hat sich der MDK am 17.03.2020 entschlossen, dass er derzeit bei der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach § 18 SGB XI auf Hausbesuche verzichten wird. Die Einstufung soll anhand eines Fragebogens bzw. eines telefonischen Interviews sichergestellt werden. Anträge werden gesichtet.
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