Darf das Sozialamt das Kindergeld auf das Einkommen anrechnen?

Hallo,
Ich habe auch eine Frage zum Thema Kindergeld.
Darf das Sozialamt das Kindergeld für meinen Sohn zu seinem Einkommen rechnen? Er ist in einem betreuten Wohnen. Ausgaben für ihn habe ich auch, dachte das ich dafür sein Kindergeld nutzen kann.

LG Jacqueline

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Hallo Jacqueline,

kommt das Kindergeld auf Dein Konto oder kommt das Geld auf das Konto von Deinem Sohn?

Unser Sozialamt hat einfach die Grundsicherung in Höhe des Kindergeldes gekürzt obwohl wir das Kindergeld nicht an unser Kind weitergeleitet haben.
Das war nicht rechtens.

Hier hatten wir das Thema auch schon mal:

LG
Monika

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Hallo,
das Kindergeld wird mir von der Familienkasse seit Januar 2020 auf mein Konto überwiesen, nachdem das neue BTHG in Kraft getreten ist. Das Sozialamt stellt sich quer und meint das ich das Geld auf das Konto von meinem Sohn überweisen soll.

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Hallo,

nein, das Kindergeld bloß nicht weiterreichen an Deinen Sohn.
Dann ist es Einkommen von Deinem Sohn und darf angerechnet werden.

Als meine volljährige Tochter im Ambulant Betreuten Wohnen lebte hat unser Sozialamt das auch so gewollt.
Man hat uns damals richtig unter Druck gesetzt.

Schau mal in den verlinkten Thread da gibt es einige verlinkte Infos dazu.

LG
Monika

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Nein das mach ich nicht. Ich musste aber sein Konto ausgleichen damit er nicht ins Minus kommt. Aber nicht mit dem Betrag vom Kindergeld. Mein Mann und ich sind dabei ein Schreiben fertig zu machen und es dem Sozialamt zuschicken. Ich hoffe das ich Glück habe und sie meinem Sohn mehr Grundsicherung zahlen.

LG Jacqueline

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Hallo,

wie meinst Du das?

Wurde die Grundsicherung denn gekürzt?

LG
Monika

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Nach dem neuen BTHG bekommt mein Sohn 251,13 € Grundsicherung, davon werden ihm aber noch Kosten fürs Heim abgebucht. Das Sozialamt meinte daraufhin, ihr Sohn bekommt doch Kindergeld das zählt doch zu seinen Einkommen, daher kriegt er nur diese 251,13,€ vom Sozialamt.

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Hallo,

das Sozialamt darf die Grundsicherung nicht in Höhe des Kindergeldbetrages einfach so kürzen.
Dein Sohn hat das Geld doch gar nicht zur Verfügung.

Wurde bei uns auch gemacht.
Auf unsere Widersprüche ist das Amt gar nicht eingegangen.
Erst als wir den VDK mit im Boot hatten ging es plötzlich.
Ein Brief vom VDK hat ausgereicht und unsere Tochter hatte einige Tage später die unrechtsmäßig gekürzten Gelder auf ihrem Konto.
Daraufhin hat das Sozialamt dann den richtigen Weg eingeschlagen und haben bei der Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag gestellt.
Zuvor hatte das Amt noch gemeint unsere Tochter müsste diesen stellen, muss sie aber nicht.
Wir haben der Kindergeldkasse dann nachgewiesen welche Aufwendungen wir für unsere Tochter haben.
Damit war die Sache dann vom Tisch.

Hier gibt es vom BVKM ein Merkblatt:
BTHG: Was ändert sich für erwachsene Bewohner
stationärer Einrichtungen ab 2020?

Vielleicht vergleicht ihr mal ob auch evtl. Mehrbedarfe usw berücksichtigt wurden.
Unterkunftskosten bekommt man doch zusätzlich zum Regelsatz…

ZITAT aus dem Merkblatt vom BVKM:
…„Die Bewohner besonderer
Wohnformen erhalten den Regelsatz
der Regelbedarfsstufe 2. Dieser beläuft
sich zurzeit auf 382 Euro (Stand:
2019).“…

Im Merkblatt vom BVKM wird alles ausführlich aufgeführt.

LG
Monika

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Den Kindergeldanspruch hast Du und nicht Dein Sohn.Wenn dadurch dein Einkommen eine gewisse Grenze Überschreitet besteht die Möglichkeit das Du dich an den Kosten für das Betreute wohnen beteiligen mußt.

lieben Gruß wolfsocke

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Hallo, ich habe zur Zeit keine Arbeit, leider.

Hallo,

dazu schau mal hier:

Auf SEITE 22:
IV) Anrechnung des Kindergeldes auf Leistungen der Grundsicherung

ZITAT:
…„Da Kindergeld Einkommen der Eltern ist, darf es grundsätzlich bei ihnen bedarfsmindernd ange-rechnet werden, wenn sie selbst einkommensabhängige Sozialleistungen beziehen.“…

Komplette Info BVKM:

LG
Monika

Hallo Blueangel,
du kannst auch eine Erklärung, dass ihr das KG nicht an euren Sohn abtretet, schreiben. Dann darf das Kg nicht auf die Grundsichrung angerechnet werden.

lg

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Guten morgen an allen. Tut mir leid wenn ich In diesem Beitrag schreiben. Ich bin lange mit Leser. Brauche Erfahrungen und Rat von euch. Hab große Angst das ich Sozialbetrug begangen.

Im November 2019 bin ich im Sozialamt, habe die Unterlage für Grundsicherung Antrag für mein Sohn Autis im Nov war er noch 18, Eingangsverfahren WfbM SBA 100 B, H Pflegegrad 3 abgegeben.

Der SB sagt : er hat kein Anspruch auf Grundsicherung. Stattdessen wird Hilfe zum Lebensunterhalt kap.3 sgb xii genehmigt. An dem Tag haben wir diskutiert dass ich als Eltern Kindergeld bekommen. Drin im Formular(von zu Hause ausgefüllt) habe ich für ihn aber kein Kindergeld einkommen (in dem Moment habe ich keine Ahnung was kap.3 sgb xii ist. Der SB hat mir gesagt die gleiche Betrag wie Grundsicherung aber andere Name)angekreuzt.

Gestern mittag habe ich Anruf von ihm bekomme, und wurde beschuldigt dass ich Falsche Angabe macht, dass er doch Kindergeld als Einkommen bekommen. Ich habe nochmal gesagt das ich damals vor ihm gesagt habe dass ich es bekomme nicht er. Bis jetzt hat er noch nicht mal ein Konto.

Er verlangt von mir heute den Kindergeld Nachweis nachzuschicken. Habe ich gleich gemacht.

Was steht vor mir? Droht mir Strafe? Hilfeee…

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Hallo Oyen,
seit Januar 2020 haben WfbM-Mitarbeiter auch bei Eintritt in das Eingangsverfahren in die Werkstatt Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII, Kapitel 4.
Das heißt die Information im November 2019 war richtig. Spätestens seit Februar 2020 müsste dein Sohn aber Grundsicherung bekommen (haben). Am Besten einen neuen Antrag stellen und auf Kapitel 4 verweisen.

Leider sehen die Ämter (SGB II u. SGB XII) das Kindergeld als Einkommen des Kindes an, obwohl die Eltern anspruchsberechtigt sind.
Als Eltern könnt ihr eine Erklärung verfassen, das ihr das Kindergeld nicht an euren Sohn abtretet, dann darf es nicht angerechnet werden.
Ich weis nicht ob man diese Erklärung im Nachhinein verfassen kann, aber rate dir schnellst möglich eine zu verfassen und an das Amt zu geben. Zumindest ab Eingangsdatum muss dies berücksichtigt werden.
Es kann nun passieren, dass ihr das Kindergeld zurückzahlen müsst.

lg patiko

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Liebe Patiko, vielen lieben Dank für dein Antwort. Ja wie du sagt, ich werde nochmal versuch neue Antrag perPost zu senden. Dann habe ich zumindest schwarz auf weiß.

Ja,…wir müssen wieder zurückzahlen, das hat er am Telefon leider gesagt. Obwohl ich nochmal versuche mit meinem schlechte Deutsch(tut mir leid, da ich Ausländer bin. Ich hoffe ihr versteht mich) zu erklären. Und die kommende Leistung bekommt er weniger :frowning:

Grüße

Hallo Oyen,
wenn du eine Erklärung das ihr das Kindergeld nicht an euren Sohn abtretet, dem Antrag auf Grundsicherung hizufügt, darf das Kindergeld nicht angerechnet werden.

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Ja…Erklärung werde ich heute noch Schreiben :+1:
ich bin noch nicht ganz sicher, zum Begründung darf ich trotz Kap.3 sgb xii wie Grundsicherung erklärt? Da die Leistung am Nov. 2019 als kap 3 genehmigt war.

Aufgeben werde ich nicht :grin:
Danke dass du mich mutiger macht Patiko :blush:

Ach jetzt habe ich erst verstanden…etschuldigung.
:+1: Gute Idee. Macht gleich mit dem Antrag Grundsicherung. :grin:

Hallo Oyen,
die Begründung für den Anspruch auf Grundsicherung ergibt sich aus den SGB XII, Artikel 4
§41 Absatz 3a

Zitat aus unten stehenden Link
(3) Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1 wegen einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Absatz 2 des Sechsten Buches sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.

(3a) Leistungsberechtigt sind Personen nach Absatz 1, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für den Zeitraum, in dem sie

in einer Werkstatt für behinderte Menschen (§ 57 des Neunten Buches) oder bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60 des Neunten Buches) das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen Zitat Ende

Hier der genaue Text:
https://www.buzer.de/gesetz/3415/b9291.htm

Im Grunde nimmt die Grundsicherungsstelle bei Eintritt in die WfbM das Vorliegen einer dauerhaften Erwerbsmiderung an.

lg patiko

Guten Morgen an allen, ich möchte Positive Nachricht mitteilen. Ich habe weiterer Brief vom Amt bekommen. Das Kindergeld wird nicht als Einkommen mein Sohn in seine Leistung Kap 3. SGB XII gerechnet :hugs: :hugs:
Vielen Dank für die Unterstützung :pray:

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