Deutsche Bahn

Mobilität und Verkehr

Deutsche Bahn

Stand: 19.04.2023

In diesem Fachbeitrag bekommst Du alle wichtigen Informationen rund um das Thema Bahn fahren. Du erfährst beispielsweise, was Du vor einem Reiseantritt beachten solltest und welche Nachteilsausgleiche und Ermäßigungen es gibt.


Bildquelle: © adrianhancu/ 123RF.com  

Welche Ermäßigungen und Nachteilsausgleiche gibt es bei der Deutschen Bahn?

Kostenlos Reisen mit der Deutschen Bahn  

Mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen G, aG, H, Bl oder Gl hast Du die Möglichkeit ein Beiblatt mit Wertmarke für dein Kind zu kaufen. Dieses erhältst Du bei deinem zuständigen Versorgungsamt (Regionalstelle des ZBFS). 

Die Wertmarke kostet im Moment 91 € für ein Jahr, 46 € für ein halbes Jahr. Kostenlos ist die Wertmarke für blinde und hilflose Menschen, sowie Menschen mit Behinderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beziehen, Menschen mit Behinderung, die Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) oder vergleichbaren gesetzlichen Bestimmungen beziehen (§ 228 Abs. 4 SGB IX).

Mit einem Schwerbehindertenausweis, Beiblatt und Wertmarke kann dein Kind dann alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn wie RE, RB, IRE und S-, U-Bahnen, Straßenbahnen und kommunale Busse ohne zusätzliche Fahrkarte nutzen. Das gilt bundesweit in der 2. Klasse.

Sollte dein Kind noch keinen Schwerbehindertenausweis haben, dann kannst Du dich im Fachbeitrag zum Thema "Schwerbehindertenausweis" informieren oder dir unser Video zum “Schwerbehindertenausweis” auf YouTube ansehen.

Ermäßigte BahnCard

Für Menschen mit Schwerbehinderung und einem Grad der Behinderung von mindestens 70 gibt es die BahnCard 25 und BahnCard 50 zum ermäßigten Preis. Informationen zur ermäßigten BahnCard findest Du auf der Seite der Deutschen Bahn.  

Begleitpersonen und Begleithunde

Wenn im Schwerbehindertenausweis deines Kindes das Merkzeichen B steht, dann darf dein Kind immer eine Begleitperson kostenfrei mitnehmen. Dies gilt auch, wenn es selbst kein Beiblatt mit Wertmarke, sondern eine reguläre Fahrkarte besitzt. 

Neben der Begleitperson darf dein Kind zusätzlich einen (Assistenz-)Hund kostenfrei mitnehmen, also auch, wenn es sich nicht um einen Blindenführhund handelt. Dies gilt für den Nah- und den Fernverkehr (§ 228 Abs. 6 SGB IX). Außerdem ist mit dem Merkzeichen B der Sitzplatz für dein Kind sowie der Sitzplatz der Begleitperson kostenlos. Du kannst diese kostenlose Sitzplatzreservierung über folgende Wege erhalten:

  • Du erwirbst Ticket und Reservierung direkt vor Ort bei einer Verkaufsstelle der DB (z. B. DB Reisezentren oder DB Agenturen)
     
  • Du kaufst das Ticket online und reservierst die Sitzplätze kostenlos vor Ort an einer Verkaufsstelle oder telefonisch über die Mobilitätsservice-Zentrale. Von der Mobilitätsservice-Zentrale erhältst Du eine Auftragsnummer, mit der Du dann deine kostenfreien Reservierungen am Fahrkartenschalter ausdrucken kannst. Alternativ kannst Du dir die Sitzplatzreservierung auch per Mail schicken lassen und zu Hause ausdrucken.

Merkzeichen 1. Kl.

Wenn im Schwerbehindertenausweis deines Kindes das Merkzeichen 1. Kl. eingetragen ist, dann darf dein in Kind allen Zügen des Nahverkehrs ohne Aufpreis die 1. Klasse nutzen. Das Merkzeichen 1. Kl alleine ermöglicht jedoch nicht automatisch eine kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. 

Hilfsmittel und Gepäck

Hilfsmittel wie ein Rollstuhl werden auch ohne Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis und Wertmarke kostenlos befördert. Weitere Informationen dazu findest Du im „Leitfaden für die Mitnahme orthopädischer Hilfsmittel“
Am Bahnhof kannst Du den Mobilitätsservice der Deutschen Bahn in Anspruch nehmen. Dieser hilft dir beim Transport von Gepäck. Du kannst dein Gepäck auch bereits vor einer Bahnreise vom Gepäckservice der Deutschen Bahn abholen lassen und zu deinem Reiseziel bringen lassen. Informationen dazu findest Du auf der Seite der Deutschen Bahn.

Sitzplätze in Zügen

In den Nah- und Fernverkehrszügen der Deutschen Bahn gibt es Stellflächen für deinen Rollstuhl. Bei Reisen mit dem IC oder ICE kannst Du einen Rollstuhlstellplatz buchen. Dieser beinhaltet gleichzeitig auch einen reservierten Sitzplatz. Für die Begleitperson kann direkt neben oder gegenüber dem Rollstuhlstellplatz ein weiterer Sitzplatz gebucht werden.  

Toiletten

In fast allen Zügen gibt es eine Universaltoilette. Diese bietet Platz für einen Rollstuhlfahrer und eine Hilfsperson.

In Bahnhöfen kannst Du mit dem Euro-WC-Schlüssel kostenlos barrierefreie Toiletten nutzen.

Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn

Um möglichst barrierefrei zu Reisen hat die Deutsche Bahn einen Mobilitätsservice Zentrale (MSZ) eingerichtet. Diese kannst Du täglich von 6 bis 22 Uhr erreichen. Entweder per Telefon (0180 6 51 25 121), per Mail an msz@deutschebahn.com oder über das Internet auf der Seite der Deutschen Bahn.

Solltest Du bereits eine Reise mit der Deutschen Bahn gebucht haben und vor Ort Hilfe benötigen, dann kannst Du dich ebenfalls an die Mitarbeiter der MSZ wenden. Du erkennst die Mitarbeiter an der roten Mütze mit der Aufschrift „Service“.  

Für einen reibungslosen Ablauf vor Ort empfiehlt die Deutsche Bahn sich bis spätestens 20 Uhr am Vortag der Reise bei der MSZ deine Reise anzumelden. Dies kannst Du ebenfalls auf dieser Seite der Deutschen Bahn tun. 

Weiterführende Informationen
  • Barrierefreies Reisen – alle wichtigen Informationen der DB im Überblick auf der Seite bahn.de
     
  • Alle wichtigen Informationen der DB zum barrierefreien Reisen in Leichter Sprache auf der Seite bahn.de
     
Quellenverzeichnis
Bildquellen