Einreise-Quarantäne Verordnung

Wir wünschen allen unseren Lesern einen schönen Sommer und ein wenig Erholung in dieser sehr veränderten und auch anstrengenden Zeit. Mitgeben möchten wir euch die Auflagen des Bayerischen Staatsministeriums im Sinne der Quarantäne Verordnung, die vorerst bis zum 03.08.2020 gilt. Verlängerung ist natürlich durchaus möglich und man sollte sich immer zeitnah zu den momentan geltenden Verordnungen erkundigen. Unsere User aus den anderen Bundesländern mögen sich bitte auf den entsprechenden Seiten ihrer Landesregierung über die aktuellen Bestimmungen kundig machen.

Verordnung über Quarantänemaßnahmen für Einreisende zur Bekämpfung des Coronavirus(Einreise-Quarantäneverordnung – EQV)Vom 15. Juni 2020(BayMBl. Nr. 335)BayRS 2126-1-6-G

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Vollzug der Verordnung zur Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten und des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)

Corona-Pandemie: Testpflicht von Einreisenden aus Risikogebieten

[Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege

vom 7. August 2020, Az. GZ6a-G8000-2020/122-521](https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-451/)

Aktualisierung der Einreise Quarantäne Verordnung

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat eine Aktualisierung der Einreise-Quarantäne Verordnung veröffentlicht.
Die Aktualisierung betrifft die Möglichkeit der Verkürzung der Einreise-Quarantände Verordnung nach einer Einreise nach Bayern in §3

Achtung: Bitte Übergangsbestimmungen §5 beachten.

Quellenangabe und Info: Verkündungsplattform Bayern

Der neu gefasste §3 gilt seit 06.11.2020. Die gesamte Einreise-Quarantäneverordnung gilt bis einschließlich 30.11.2020