Entlastungsbetrag - was ist das eigentlich?

Pflegeversicherung

Entlastungsbetrag - was ist das eigentlich?

Stand: 08.03.2024

Pflegebedürftige Personen können zur Unterstützung ihrer häuslichen Pflege einen sogenannten Entlastungsbetrag beantragen. Im nachfolgenden Fachbeitrag bekommst Du Informationen darüber, was man unter dieser Leistung versteht, wer Anspruch darauf hat und wie Du den Entlastungsbetrag nutzen kannst.

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Im Überblick

Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung, also mindestens Pflegegrad 1.
     
  • Die Pflege findet zuhause statt (häusliche Pflege).

Leistungen

Der Entlastungsbetrag beträgt maximal 125 € monatlich. Nicht beanspruchte Leistungen können in den Folgemonaten genommen werden.

Antrag

Die Belege für die in Anspruch genommenen Leistungen werden bei der Pflegekasse eingereicht. Die Pflegekasse erstattet dann die Kosten bis maximal 125 € pro Monat.

Gesetzliche Grundlage

Die gesetzliche Grundlage dazu ist § 45b SGB XI

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist ein Geldbetrag von maximal 125 € pro Monat zur Unterstützung der Pflege zuhause sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Person.

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden und kann eingesetzt werden für die Erstattung von:

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Für Personen mit mindestens Pflegegrad 1, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden, wird auf Antrag ein Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich erstattet. Die Belege für die in Anspruch genommenen Leistungen werden bei der Pflegekasse eingereicht. Die Pflegekasse erstattet dann die Kosten bis maximal 125 € pro Monat.

Sollten die 125 € pro Monat nicht ausreichen, so ist es möglich (bei Personen mit mindestens Pflegegrad 2) bis zu 40 % des Betrags für Pflegesachleistungen in Entlastungsleistungen umzuwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Dies ist seit dem 01.01.2022 ohne einen Antrag möglich.

Der Entlastungsbetrag kann innerhalb eines Kalenderjahres bis zum Ende des nächsten Kalenderhalbjahres übertragen werden. Es empfiehlt sich, am Jahresanfang bei der Pflegekasse die Höhe des Übertrages aus dem Vorjahr zu erfragen.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann nicht im Voraus in Anspruch genommen oder für mehrere Monate im Voraus verbraucht werden. Es handelt sich um eine monatlich beanspruchbare Leistung, die aber nicht jeden Monat neu beantragt werden muss.

Wird der Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen verrechnet?

Nein, der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung. Das gilt auch dann, wenn die pflegebedürftige Person zwar vollstationär in einem Wohnheim wohnt, aber einen Urlaub oder ein Wochenende im häuslichen Umfeld verbringt. 

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen
  • https://stock.adobe.com/de/images/entlastung-auf-einem-zettel/244608992?asset_id=244608992