Fahrdienste

Zum Schutz der Menschen mit Behinderung, die mit Fahrdiensten transportiert werden, sollte folgendes beachtet werden: Bei der Nutzung der Fahrdienste sollen gemäß der Rahmenhygienepläne der Werk- und Förderstätten, grundsätzlich MNB, möglichst 1,5 Meter Abstand unter den Insassen vorhanden sein, mindestens aber ein freier Sitzplatz zwischen den Fahrgästen sichergestellt werden.