Grundsicherung

Hallo,
ich muss nun einen Antrag für mein Kind auf Grundsicherung stellen.
Ich habe hier eine Frage wegen den Unterkunftskosten/Heizkosten.

Situation: Eigenheim, eigene Wohnung Kind. Nebenkosten werden anteilig geplant. Kein Mietvertrag und auch keine Miete.

Welche Belege muß ich den Antrag beilegen, damit diese mit einberechnet werden können, bzw gibt es einen Anspruch darauf?

1 „Gefällt mir“

Hallo Neuling,

schön, dass Du zu uns gefunden hast. Sicher findest du hier Informationen. @Inge, vielleicht kannst du auch schon mal weiterhelfen?

Eine gute Zeit bei uns im Forum

2 „Gefällt mir“

Hallo Neuling,

schau mal hier ab Seite 11 gibt es Infos dazu:

LG
Monika

6 „Gefällt mir“

Hallo Neuling,
wenn euer Kind keine Miete an euch zahlt, müssen nur Belege für die Nebenkosten vorgelegt werden. Davon wird der Anteil den euer Kind beisteuert berücksichtigt.

lg patiko

3 „Gefällt mir“

Hallo Patiko,

wenn ich richtig verstanden habe, lege ich die Beitragsrechnungen welche ich bekommen habe, zB. Brand/Hausratversicherung, Wasser, etc. mit in den Antrag und das Amt berechnet dann die anteiligen Nebenkosten.

Lg Neuling

Hallo Neuling,
ich glaube die Versicherung wird nicht berücksichtigt, genau weis ich es aber nicht. Alle Nebenkosten f. Heiz- und Betriebskosten sind wichtig.

Genau, im Zweifel rechnet das Amt den monatlichen Gesamtbetrag durch Anzahl der im Haus (die Wohnung eures Kindes ist in eurem Haus?) lebenden Personen um den Anteil zu berechnen.

Noch ein Tipp nebenbei: Der Antrag auf Grundsicherung braucht nur einmalig eingereicht werden und wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu bewilligt. Eine Vermögensauskunft wird jährlich erfragt.
Damit das Kindergeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet, eine Erklärung schreiben, dass ihr dieses nicht an euer Kind abtretet.

lg patiko