Hilflosigkeit bei Volljährigkeit

Seit Juni 2019 läuft Patricks aktuelle Nachprüfung nach dem Schwerbehindertenrecht. Sein GdB beträgt 80, Merkzeichen „B“ und „H“. Pflegegrad III unbefristet zuerkannt. Ich bin als seine rechtliche Betreuerin in allen möglichen Aufgabebereichen bestellt.

Zitat meines Beitrags im alten Forum:
"Hilflos im Sinne des §33b Abs. 6 Einkommenssteuergesetz ist ein schwerbehinderter Mensch, wenn er für häufige und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf jeden Tages ständige Hilfe bedarf.
Gewöhnliche u. regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen sind:
-> An- u. Auskleiden
-> Nahrungsaufnahme
-> Körperpflege
-> Verrichten der Notdurft
-> notwendige körperliche Bewegung
-> geistige Erholung

Bei beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen sind bei bei der Beurteilung der Hilflosigkeit nicht nur die o.g. Verrichtungen heranzuziehen,sondern auch der durch die vorliegenden Beeinträchtigungen erforderliche Bedarf an Anleitung, Kontrolle und Aufsicht.

Es wird davon ausgegangen dass die Betroffenen in der Regel mit Erreichen des 18. Lebensjahres gelernt haben, die Auswirkungen ihrer Erkrankung zu beachten und ihr Verhalten eigenständig darauf einzustellen." Zitat ende

Meiner Meinung nach ist bei Patrick eine Beurteilung nach dem Einkommenssteuergesetz nicht angemessen und auch nicht ausreichend, da die genannten Verrichtungen alleine nicht auf Hilflosigkeit, oder nicht, hinweisen. Da Patricks Beeinträchtigungen das Können dieser nicht unbedingt ausschließen. Außerdem ändert sich an seinem IQ von 50, der geistigen Behinderung oder dem Atypischen Autismus nichts.
Bei Patrick liegen die „Probleme“ auch eher im Großen: Überblick Einkauf und Haushalt, das selbstständige Kochen und Backen, sein Leben selbst strukturieren, organisieren u. planen.
Ohne Hilfe, Anleitung, Erinnerung u. Kontrolle geht selbstständig nichts, kurz gesagt.
Patrick als Autist denkt sehr Interessen bezogen, da bleibt vieles auf der Strecke.

Viele Tipps bekam ich daraufhin schon. Unter anderem auch zu prüfen ob Patrick das Merkzeichen „G“ zusteht. Die Voraussetzungen dafür liegen bei Patrick ja vor. Ich habe dies auch im weiteren Verlauf beachtet und geltend gemacht.

Im September bekam Patrick einen Anhörungsbescheid, da beabsichtigt wird, ihm die Merkzeichen „B“ und „H“ abzuerkennen. Auch diese Voraussetzungen liegen weiterhin vor.
Es wird pauschal davon ausgegangen das ab Volljährigkeit keine Hilflosigkeit mehr vorliegt.

Auf meine Äußerung dazu bekam ich relativ schnell einen Anruf der Sachbearbeiterin (Anfang Oktober), die meine Argumentation gut nachvollziehen konnte. Sie meinte sie würde nun nochmal ärztliche Einschätzungen einholen und riet mir in ca. 4 Wochen Akteneinsicht zu beantragen.
Nach dem Merkzeichen „G“ befragt, meinte sie Orientierungs- und Verkehrsunsicherheit seien eher im Merkzeichen „H“ angesiedelt.
Ein paar Tage nach dem Telefonat brachte Patrick seinen seinen Eingliederungsplan aus der Werkstatt mit, der meine Argumentation stützte, und den ich ergänzend zu meiner vorherigen Äußerung dem Versorgungsamt nachreichte.

Aus der Akteneinsicht ging hervor, das es wohl bei der Aberkennung der Merkzeichen bleiben würde.
Einen möglichen Widerspruch gegen den zu erwartenden Bescheid bzw. eine 2 Äußerung hatte ich ja schon vorbereitet, wo ich alle genannten Argumente mit Beispielen anführe und auch ausführlich aus der Versorgungsmedizin Verordnung zitiere.

Eine erneute Nachfrage ergab das nach der gutachterlichen Stellungnahme (v. med. Dienst Versorgungamt) die Akte nochmals zur Prüfung dem Leiter des med. Dienstes vorgelegt wurde. Die Sachbearbeiterin im Versorgungsamt ist wohl, wie ich selbst, der Meinung, dass Patrick seine Merkzeichen weiterhin zustehen.
Nur die Gutachter sind wohl nicht dieser Meinung.

Ich habe vieles recherchiert, auch das Patricks (19) IQ von 50 dem geistigen Entwicklungsstand eines 9 jährigen Kindes gleichzusetzen ist.
Ich habe einen spannenden Link gefunden, in dem die Grade der geistigen Behinderung Aufgeführt sind:

Aktuell warte ich also immer noch auf weitere Nachricht.
Entweder einen positiven Bescheid oder eben eine weitere Anhörung.

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Hallo Patiko,

vielleicht interessant zu dem Thema:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schwerbehindertenrecht-feststellung-des-merkzeichens-h_160596.html?__

LG
Monika

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Hallo Monika,
das klingt interessant. Ähnlich habe ich in meiner 1. Äußerung auch schon argumentiert, und auch in meiner weiteren Äußerung bzw. dem Widerspruch. Ich werde das Urteil noch mit einfügen. Leider weis ich ja noch nicht, ob ich als nächstes eine Äußerung oder einen Widerspruch ans Versorgungsamt schicken muss.

Bevor etwas geändert wird, darf Patrick sich ja (nochmal) dazu äußern.
Patrick versteht dieses ganze Verfahren, sprich den Inhalt des Schreibens vom Amt, gar nicht, geschweige denn, dass er eine Äußerung dazu schreiben könnte.
Spricht auch für seine Hilflosigkeit.
Auch seine nun doch dauerhaft anerkannte Erwerbsminderung habe ich mit angeführt.

Solang ich nichts gehört habe, muss ich halt abwarten und ggf. Patricks Schwerbehindertenausweis noch mal verlängern lassen.

lg Patiko

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Nun habe ich noch mal nachgefragt, und hatte das Glück, dass ich zur Sachbearbeiterin weiter verbunden wurde.
Abgesehen davon, dass sie selbst meiner Meinung ist, dass Patrick seine Merkzeichen weiterhin zustehen, will man im Amt wohl auch alles richtig machen (was schon mal gut ist), heißt: die Akte liegt immer noch bei der gutachterlichen Prüfung in der Hoffnung dass das Gutachten positiv ausfällt, wenn sie nur lang genug „nervt“, und Patricks Merkzeichen bestehen bleiben.
Sie sagte so in etwa „…nicht dass ich jetzt schnell, schnell den Bescheid schreibe, also den Vorgang schließe, und Sie (ich) in Widerspruch gehen…“
Es kann also dauern.
Vielleicht zahlt sich die Hartnäckigkeit ja aus…nur frage ich mich ob diese immer wiederholte Vorlage auf Dauer gut geht. Es könnte hilfreicher sein, wenn ich nochmal eine Äußerung schreiben muss.
Aber erstmal abwarten, man scheint sich ja ausführlich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen.

Nur letztendlich wird die Sachbearbeiterin den Bescheid gemäß dem Gutachten schreiben müssen. Wenn darin also weiterhin steht, Merkzeichen sind abzuerkennen, bleibt mir ja nichts anderes über als in Widerspruch zu gehen.

Ich habe mir das von @werner62, genannte Urteil auch mal gesucht, um ggf. daraus zu zitieren.

Edit: Ergänzung

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Hallo Patiko,

es gibt auch noch ein Urteil aus 2017:
Sozialgerichts Aachen
Aktenzeichen S 12 SB 642/16 vom 19.09.2017

LG
Monika

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Hallo Monika,
Vielen Dank!!!
Die beiden Urteile sind auch dahingegen interessant, da es in beiden auch um Autisten geht. Ich bin gespannt was sich nun tut.

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Gute Nachrichten ihr Lieben,

Heute kam Post vom Versorgungsamt. Patricks Neufeststellungsbescheid.
GdB 100; Merkzeichen „G“ und „B“. --> UNBEFRISTET !!!

Mehr als ich erwartet habe…

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Hallo Patiko,
Glückwunsch zum Erreichten. Aber das „H“ fehlt nun doch. Nimmst du das so hin, oder nimmst du erneut Einsicht in die Akten und strebst weiter das „H“ an?

Irgendwie widerspricht sich das doch, 20% GdB mehr, das „G“ neu, und das „unbefristet“ zeigt an, dass die Ursachen chronisch sind und sich auch voraussichtlich nicht ändern werden aber das hilflos soll nicht mehr zutreffen?
Irgendwie verwirrt mich das.

LG, amai

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Hallo amai,
mir ging es ja auch um das „B“, dass gibt es ja nur mit „H“ oder „G“.
Da Patrick nun „G“ und „B“ hat, habe ich das erreicht, was ich wollte. Da würde das „H“ nichts mehr ändern.

Zum GdB 100 hatte ich im Vorfeld mal die Info bekommen, dass der GdB bei Einstieg in die Werkstatt (WfbM) mit 100 festgesetzt wird.

Stimmt schon irgendwie fragwürdig, aber es kam das richtige dabei raus, das zählt.

Vielleicht liegt das auch an der Grundsicherung bei Erwerbsminderung, die ja aussagt: dauerhaft erwerbsgemindert --> dies entspricht dann: Beeinträchtigungen und Erkrankungen liegen dauerhaft vor.
Die erklärt wahrscheinlich die schnelle Bescheiderteilung.
Vor einer Woche hieß es noch: abwarten was die Gutachter des med. Dienstes nun sagen.

Der Bescheid wurde überings an dem Tag geschrieben als ich angerufen habe, da hatte ich ihr ja gesagt, dass Patrick nun auch Grusi bekommt.
Das Anfordern des Bescheides erübrigte sich dann auch, weil ich den für die Ausstellung der Wertmarke ohne Eigenbeteiligung sowieso einreichen muss.

Edit: Ergänzung

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Hallo Patiko,

herzlichen Glückwunsch ! :blush:

LG
Monika

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Danke schön

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Hallo Patiko,
auch wenn euch die jetzt anerkannten Merkzeichen ausreichen,wie sieht es eigentlich mit der Kommunikationsfähigkeit deines Sohnes aus? Ich möchte dich trotzdem noch auf folgendes Urteil hinweisen, das sich bei uns als den positiven Ausschlag gebend erwiesen hat:
Urteil LSG Berlin-Brandenburg
Leitsatz:
" Leitsätze:

Führt eine geistige und psychische Behinderung zu einer Hilfsbedürftigkeit im Rahmen der Kommunikation, die prägend für die gesamte Lebensführung ist, so steht dem Betroffenen das Merkzeichen ‚H‘ zu. Auf die sonst geltende Grenze von 2 Stunden für den Hilfebedarf kommt es in diesen Fällen nicht an."

Liebe Grüße
amai

Hallo amai,
ich denke schon immer noch, dass Patrick auch das H noch zustehen würde, allerdings ist durch die Zuerkennung des G alles beim Alten geblieben im Hinblick auf die Nachteilsausgleiche.

Kommunikation ist so ein Thema. Patrick fällt es schwer Sachverhalte zu verstehen und sich zu diesen zu äußern (Anhörung SBA).
Ansich kann er sprechen ob er aber z. Bsp. um Hilfe bitten würde, wenn eine Situation dies erfordert, und er auf sich allein gestellt wäre, ist fraglich.
Eher wäre er mit unvorhergesehenen Situationen überfordert und wüsste nicht was zu tun ist od. wo er Hilfe findet.

Hallo Patiko,

mit dem Merkzeichen H gibt es bei der Steuer einen wesentlich höheren Behinderten-Pauschbetrag:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

https://schwerbehinderung-vorteile.de/merkzeichen/h/

LG
Monika

Hallo Monika,

…aber nur wenn man einkommenssteuerpflichtiges Einkommen erzielt.
Kfz Steuer ist für mich kein Thema, da ich weder Führerschein noch Auto habe.

lg patiko