Kurzzeiteinrichtungen - Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderung

Familie und Freizeit

Kurzzeiteinrichtungen - Kurzzeitwohnen für Kinder mit Behinderung

Stand: 06.03.2023

Kurzzeiteinrichtungen bieten die Möglichkeit für Familien mit einem Kind mit Behinderung zeitweise Entlastung und Erholungspausen zu schaffen. Im Folgenden erfährst Du unter anderem was eine Kurzzeiteinrichtung ist, wie die Finanzierung aussieht und wo Du geeignete Anbieter findest.


Bildquelle: iStock.com/GaryRadler 

Was sind Kurzzeiteinrichtungen?

Kurzzeiteinrichtungen sind Einrichtungen, die für eine gewisse Zeit die Betreuung und Pflege deines Kindes übernehmen.  

Du als Elternteil und deine Familie könnt dadurch für eine Zeit entlastet werden und es schafft Freiräume zur Erholung. Während dieser Zeit kannst Du in den Urlaub fahren oder einfach zuhause wieder etwas Kraft und Energie auftanken.

Kurzzeiteinrichtungen stellen aber auch eine mögliche Übergangslösung dar, falls noch keine passende Wohnmöglichkeit für dein Kind vorhanden ist oder ihr das Ausziehen von zuhause im Vorfeld einmal testen möchtet. So kann dein Kind die Wohnsituation außerhalb des Elternhauses kennen lernen und auch Du kannst dich mit einem eventuell anstehenden Auszug vertraut machen.

Welche Aufenthaltsdauer ist möglich?

Die Aufenthaltsdauer kannst Du mit der anbietenden Einrichtung besprechen. Normalerweise kann diese zwischen mehreren Tagen und Wochen variieren.

Jedoch musst Du dich unbedingt im Vorfeld über anfallende Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten informieren.  

Die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege kommen hierfür in Frage.

Wie sieht die Antragsstellung aus?

Planst Du eine Urlaubsreise solltest Du dich spätestens ein Jahr im Voraus nach einem geeigneten Platz in einer Kurzzeiteinrichtung umzusehen, da diese Plätze meist sehr gefragt sind.

Im Vorfeld solltest Du einen Antrag beim zuständigen Kostenträger (z. B. bei der Pflegekasse) für die Kostenübernahme stellen, jedoch kann die Antragstellung je nach Notwendigkeit auch kurzfristig erfolgen.

Pflegeeinrichtungen müssen für die Erbringung von Kurzzeitpflege durch die Pflegekasse zugelassen sein. In begründeten Einzelfällen ist die Kurzzeitpflege aber auch zuhause oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe möglich, wenn eine von der Pflegekasse zugelassene Einrichtung für die Person nicht zumutbar erscheint oder der Besuch nicht möglich ist. Gesetzliche Grundlage ist § 42 SGB XI

Wie sieht die Finanzierung aus?

Die Finanzierung des Aufenthalts in einer Kurzzeiteinrichtung gestaltet sich meist als eine „Mischfinanzierung“. Häufig wird der Aufenthalt aber durch Leistungen der Pflegeversicherung finanziert. Voraussetzung dafür ist, dass dein Kind mindestens einen Pflegegrad 2 hat.  Die Kurzzeitpflege, wenn Du sie mit der Verhinderungspflege kombinierst, wird bis maximal acht Wochen bezuschusst. Kosten für Unterkunft, Verpflegung, etc. sind dadurch nicht abgedeckt.  
 

Teilweise kann der Aufenthalt in einer Kurzzeiteinrichtung auch durch die Krankenversicherung oder durch den zuständigen Eingliederungshilfeträger finanziert werden.
 
 

Tipp: Du kannst noch nicht aufgebrauchte Leistungen der Verhinderungspflege in Leistungen für die Kurzzeitpflege umwandeln. Dann steht dir aus den kombinierten Mitteln für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege ein Höchstbetrag von 3386 € (1774 € + 1612 €) pro Kalenderjahr zur Verfügung, den Du für die Finanzierung des Aufenthalts in einer Kurzzeiteinrichtung nutzen kannst (§ 42 Abs. 2 SGB IX).

Wichtig zu wissen: Nicht alle denkbaren Gründe für die Kostenübernahme sind bei der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege genau definiert. Gründe können beispielsweise Krankheit, Überbelastung oder Urlaub sein. In der Regel wird jeder triftige Grund für die Notwendigkeit vom Kostenträger akzeptiert.

Mit Hilfe des Entlastungsbetrags, der bis zu 125 € im Monat beträgt, kannst Du weitere anfallende Kosten in der Kurzzeitpflege bezahlen. In der Zeit der Kurzzeitpflege werden beispielsweise Unterbringung und Verpflegung nicht bezuschusst.  

Oftmals beraten dich die Einrichtungen, die eine Kurzzeitunterbringung anbieten, individuell über Finanzierungsmöglichkeiten. Dort fragst Du am besten direkt nach. 

Wo finde ich Anbieter?

Einige Anlaufstellen für Bayern findest Du in unserer Adressdatenbank

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis
Bildquellen