Medizinische Versorgung
Medizinischer Dienst
Stand: 17.05.2022
Der Medizinische Dienst ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst. Wann kommt dieser zum Einsatz und welche Aufgaben übernimmt er? Im Folgenden bekommst Du unter anderem Antworten auf diese Fragen.

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Was ist der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst (MD) ist ein sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst und unterstützt unter anderem die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Für dich als Elternteil nimmt der MD eine wichtige Rolle ein, da von der Begutachtung die Bewilligung von Hilfsmitteln oder die Feststellung von Pflegebedürftigkeit deines Kindes abhängen kann.
Seit 01.01.2020 gibt es den Medizinischen Dienst. Zuvor hieß dieser Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Der MD ist nun losgelöst von der gesetzlichen Krankenversicherung (MDK-Reform) und agiert als unabhängige Einrichtung. Auf der Seite medizinischerdienst.de kannst Du dich ausführlich über die Reform informieren.
Welche Aufgaben hat der MD?
Der Aufgabenbereich des MD ist sehr breit gefächert. Die einzelnen Bereiche und Aufgaben findest Du ebenfalls genau auf der Seite des MD beschrieben.
Für dich als Elternteil eines Kindes mit Behinderung gibt es allerdings Bereiche (Kranken- und Pflegeversicherung), die besonders relevant sind. Diese stellen wir nun kurz etwas genauer vor:
Aufgaben für die Krankenversicherung
Die Krankenkassen ziehen den MD unter anderem zu Rate, wenn es um die Bearbeitung schwieriger medizinischer Fragestellungen oder Leistungen zur Teilhabe geht. Festgeschrieben ist dies in § 275 SGB V.
Für dich relevante Fragen in Bezug auf dein Kind können sein:
- Notwendigkeit, Art, Umfang und Dauer von Rehabilitationsleistungen, bzw. -maßnahmen
- Verordnung von Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln
- Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung
- Notwendigkeit und Dauer von häuslicher Krankenpflege
Aufgaben für die Pflegeversicherung
Im Auftrag der Pflegekassen führt der MD die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch; darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen zur pflegerischen Versorgung. Festgeschrieben ist dies im § 18 SGB XI. Je nachdem wie stark dein Kind beeinträchtigt ist, ist die Feststellung eines Pflegegrades notwendig. Der MD kann die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit des Kindes übernehmen.
Die Begutachtung umfasst dabei:
- Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind
- Empfehlung eines Pflegegrades
- Vorschläge zu Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation
- Empfehlungen über Art und Umfang von Pflegeleistungen
- Empfehlung eines individuellen Pflegeplans
Auf der Seite Medizinischer Dienst Bayern bekommst Du noch einige konkrete Beispiele, wann der Medizinische Dienst zum Einsatz kommt.
Wie kann ich den MD erreichen?
Der MD wird von den Kranken- und Pflegekassen beauftragt, so dass Du diesen nicht von dir aus kontaktieren musst, um eine entsprechende Feststellung herbeizuführen. Du beantragst einfach die entsprechende Leistung bei der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung und bei Bedarf kommt der MD wegen eines Termins auf dich zu.
Wenn Du privat versichert bist, ist MEDICPROOF GmbH für diese Aufgaben zuständig.
Weiterführende Informationen
- Richtlinien und Grundlagen der Begutachtung auf der Seite des Medizinischen Dienst Bund
- Erfahrungsaustausch in der intakt-Community zum Thema MD: wenn Du noch keine Erfahrung mit dem MD gemacht hast oder eine Frage dazu hast, kannst Du sie einfach in der Community stellen.
- Anlaufstellen in unserer Adressdatenbank
Quellenverzeichnis
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/m/medizinischer-dienst-der-krankenversicherung-mdk.html
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/begutachtung-pflegeversicherung.html
- https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl119s2789.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s2789.pdf%27%5D__1627034384487
- http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__275.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__18.html
- http://www.intakt.info/informationen-und-recht/medizinische-versorgung/medizinischer-dienst-der-krankenversicherung/
- https://www.mdk.de/
- https://www.medizinischerdienst.de/