Die Gewährleistung der Notbetreuungen in den Kindertageseinrichtungen ist für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der weiteren Bereiche der kritischen Infrastruktur von größter Bedeutung. (Ausführliche Information dazu findet ihr im Newsletter des Bay.StMAS Nr. 331)
Folgende Bereiche zählen zu der kritischen Infrastruktur:
(Quellenangabe: StMAS 17.03.20)
Lebensmittelversorgung von der Produktion bis zum Verkauf (z.B. Personal in Lebensmittelgeschäften)
Personen und Güterverkehr (z.B. LKW-Fahrer, Zugführer, Piloten, Fluglotsen)
Medien (insbesondere Nachrichten- und Informationswesen sowie Risiko- und Krisenkommunikation, z.B. Journalisten in der Berichterstattung, nicht dagegen Freizeit-Magazine)
Für die Kinder, deren Eltern in diesen Bereichen tätig sind, ist eine Notbetreuung zur Verfügung zu stellen, wenn auch die übrigen Voraussetzungen hierfür vorliegen. um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt, könnt ihr im Newsletter Nr. 330 des Bay. StMAS nachlesen.330_NL_Coronavirus_4._Aktualisierung.pdf (261,3 KB)