Pflegereform: Das steht im Entwurf

Das Kabinett hat am 30. September 2026 einen Entwurf für die Pflegereform beschlossen. Er heißt Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG). Das ist noch kein Gesetz. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln. Vieles kann sich noch ändern.

Das ist nicht mehr geplant:

  • Das Pflegegeld wird in den ersten 3 Monaten nicht halbiert.

  • Die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige werden nicht gekürzt.

Das ist geplant:

  • Mehr Pflegegeld: Ab 2027 soll es mehr geben. Bei Pflegegrad 2 sind es 380 Euro statt 347 Euro. Bei Pflegegrad 5 sind es 1.080 Euro statt 990 Euro. Aus diesem Geld sollen aber mehr Dinge bezahlt werden. Zum Beispiel eine Vertretung durch Bekannte oder Verwandte, wenn du eine Pause brauchst. Und auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, zum Beispiel Handschuhe.

  • Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen ist entscheidend: Ein höherer Monatsbetrag bedeutet nicht automatisch mehr Unterstützung insgesamt. Manche Leistungen, die heute zusätzlich bezahlt werden, sollen künftig aus diesen höheren Monatsbeträgen finanziert werden.

  • Weniger Geld für Auszeiten: Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gibt es heute bis zu 3.539 Euro im Jahr. Künftig soll es ein Überbrückungsbudget geben. Das sind bis zu 2.285 Euro im Jahr. Es ist vor allem für Notfälle und Kurzzeitpflege gedacht.

  • Sozialraumbudget: Es ersetzt den Entlastungsbetrag. Es gibt 175 Euro im Monat. Unter 25 Jahren sind es 300 Euro. Das Geld ist nur für anerkannte Hilfen im Alltag. Nicht genutztes Geld soll nicht mehr angespart werden können.

  • Pflegegrad 1: Der Entlastungsbetrag von 131 Euro und der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis 42 Euro) sollen wegfallen.

  • Pflegegrad bekommen: Das soll schwerer werden. Es braucht mehr Punkte. Für Pflegegrad 2 zum Beispiel 30 statt 27. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll ihn deshalb nicht verlieren.

  • Pflegebegleitung: Es soll eine feste Ansprechperson geben. Das startet erst 2029. Bis dahin bleibt die bisherige Beratung.

  • Mehr Hilfe für Familien im Kinderhospiz: Das Pflegegeld soll dort 8 Wochen weitergezahlt werden.

Gut zu wissen:
Wenn du einen Antrag auf einen Pflegegrad oder auf einen höheren Pflegegrad stellen willst, gelten dafür vermutlich noch die alten Regeln, wenn du den Antrag 2026 stellst. Das ist aber noch nicht sicher.

Genaue Informationen findest Du hier: Pflegereform 2027: Was der Kabinettsentwurf für die Pflege zu Hause vorsieht

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Als Ergänzung: Das ändert sich ab 2027 noch

Neben der Pflegereform gibt es weitere Änderungen. Sie betreffen die Krankenversicherung. Diese Änderungen sind schon beschlossen und gelten ab dem 1. Januar 2027.

  • Zuzahlungen steigen: Für Medikamente zahlst Du dann 7,50 bis 15 Euro statt 5 bis 10 Euro. Für jeden Tag im Krankenhaus oder in der Reha sind es 15 statt 10 Euro. Bei Therapien zahlst Du 15 statt 10 Euro pro Verordnung, dazu kommen 10 Prozent der Kosten.

  • Befreiung von Zuzahlungen: Der Schwerbehindertenausweis allein reicht dafür nicht. Du musst die Befreiung bei deiner Krankenkasse beantragen. Die Grenze liegt bei 2 Prozent vom Bruttoeinkommen. Bei schwerwiegend chronisch Kranken liegt sie bei 1 Prozent. Es hilft, alle Rechnungen zu sammeln.

  • Zahnersatz: Die Krankenkasse zahlt nur noch 50 statt 60 Prozent der Regelversorgung. Bei geringem Einkommen gilt weiter die Härtefallregelung.

  • Krankengeld: Das gilt, wenn dein Arbeitsvertrag endet, während Du krankgeschrieben bist. Das kann zum Beispiel bei einem befristeten Vertrag passieren. Dann bekommst du nur noch 60 Prozent vom Nettolohn. Mit Kind sind es 67 Prozent. Der Schwerbehindertenausweis ändert daran nichts.

Das ist noch nicht beschlossen:

  • Rente: Es gibt einen frühen Entwurf. Danach könnte die Rente für schwerbehinderte Menschen später beginnen. Das würde vor allem Menschen betreffen, die 1970 oder später geboren sind. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.

  • Eingliederungshilfe: Es gibt Sparvorschläge. Eine Kürzung ist das noch nicht.

Das bleibt:
Der Behinderten-Pauschbetrag, die 5 Zusatzurlaubstage bei einer Fünftagewoche und der besondere Kündigungsschutz bleiben bestehen.

Ausführliche Informationen dazu, findest Du hier: Schwerbehinderung ab 2027: Diese Kürzungen und Mehrkosten sollen kommen

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