Regelungen für stationäre Einrichtungen f. MmB

Die Allgemeinverfügung zu den Regelungen für stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wurde aktualisiert und veröffentlicht.

Der generelle Aufnahmestopp wurde aufgehoben. Die Einrichtungen müssen jetzt ein einrichtungsindividuelles Schutzkonzept erstellen. Auf dieser Grundlage ist dann auch wieder eine Neuaufnahme, sowie eine Rückverlegung nach einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus, einer Einrichtung der Vorsorge und Rehabilitation möglich.

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