Schließung von Werkstätten und Tagesförderstätten - aktuelle Informationen fortlaufend

Wichtig für Werkstattgänger in Bayern:

Für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen:
3.2.1
Zu Beschäftigungs- und Betreuungszwecken soll der Einrichtungsträger für die Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim wohnen und für die dort durch den jeweiligen Träger keine ganztätige geordnete Betreuung und Versorgung sichergestellt werden kann, ein Beschäftigungs- und/oder Betreuungsangebot zur Verfügung stellen.
3.2.2
Zu Beschäftigungs- und Betreuungszwecken soll der Einrichtungsträger für die Menschen mit Behinderung, die zuhause oder ambulant betreut wohnen und die an einer einschlägigen Grunderkrankung leiden, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen kann, ein Beschäftigungs- und/oder Betreuungsangebot zur Verfügung stellen, wenn durch keinen Angehörigen oder rechtlichen Betreuer bzw. den Wohngruppenträger eine ganztätige geordnete Betreuung und Versorgung des Menschen mit Behinderung sichergestellt werden kann.

Quellenangabe: Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 317 vom 03.06.2020