Schließung von Werkstätten und Tagesförderstätten - aktuelle Informationen fortlaufend

Anlässlich der dynamischen Verbreitung des Corona-Virus wird auf Veranlassung der Bayerischen Staatsregierung bis zum 19.04.2020 keine reguläre Betreuung oder Beschäftigung in den Einrichtungen mehr stattfinden. Diese Allgemeinverfügung wurde zwischenzeitlich auch bereits auf der Internetseite des STMGP veröffentlicht und trat am 18.03.2020 in Kraft. Sie kann unter dem folgenden Lin eingesehen werden:

Allgemeinverfügung für WfbM

Soweit uns bekannt wurden in folgenden Bundesländern ebenfalls die Betreuungen in den o,g, Einrichtungen eingestellt:

Schleswig-Holstein
Sachsen-Anhalt
Türingen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
?

ZITAT:
…„Ab dem 23. März werden nach aktuellen Informationen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie alle Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Rheinland-Pfalz geschlossen“…

Komplette Infos:

Brandenburg:

Da bekomme ich erst heute oder morgen weitere Info, wie das letztendlich gehandhabt wird.
Meiner Meinung nach ist die Rechtsverordnung eindeutig.

*Edit Ab morgen ist in unserer Werkstatt nur noch Notbetreuung bis 19.(17.)04.

https://www.werkstatträte-deutschland.de/neuigkeiten/2020-03/corona-schliessung-von-werkstaetten

Fortzahlen der Arbeitsentgelte für Werkstattbeschäftigte

Wie sieht es bei Euch in den einzelnen Werkstätten aus? Wird das Arbeitsentgelt momentan noch weitergezahlt, oder wurden bereits Kürzungen durchgeführt?

Wir haben jetzt die Abrechnung für März bekommen.
Es wurde keine Kürzung vorgenommen.

Patrick bekommt ja noch Ausbildungsgeld, da habe ich noch nichts gehört.

Ab dem 4.Mai 2020 wird unsere Werkstatt voraussichtlich unter bestimmten Maßgaben wieder öffnen.

Da der Besuch der Werkstatt trotz allem mit einem gewissen Infektionsrisiko verbunden ist, erfolgt der Besuch ab dem 4.5. auf freiwilliger Basis.

Bei uns ist momentan der 11.05. geplant aber sicher ist das nicht. Momentan arbeitet nur die Wäschrei.

Bei uns wird ab 25.5. in den Arbeitsbereichen wieder gearbeitet, wahrscheinlich mit aufgeteilten Gruppen. Das soll diese Woche geplant werden.
Der Berufsbildungsbereich bleibt noch geschlossen, heißt: Patrick bleibt immer noch zu Hause, anvisiert ist hier nun der 2.6. für den Wiederbeginn.

Hallo Patiko,
hier soll es mindestens noch eine Woche länger dauern. Laut der Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sind die Förderstätten bis zum 8. Juni geschlossen.
Nachdem das in meinem Umfeld bekannt wurde, melden sich immer mehr Mütter, die große Probleme mit ihren erwachsenen Töchtern und Söhnen haben. Das Verhalten der erwachsenen Kinder verändert sich negativ, die Gesundheit der behinderten Menschen und ihrer Angehörigen leidet massiv. Eine Änderung scheint nicht in Sicht…

Hallo Inge,
bei uns dürfen ab 25.05. wichtige Teilbereiche der WfbM wieder öffnen, lt der Brandenburgischen Verfügung. Natürlich unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Berufsbildungs-, Förder- u. Beschäftigungs- u. der beruhigte Arbeitsbereich bleiben geschlossen.
Wer Risikogruppen angehört soll weiterhin zu Hause bleiben.

Hallo zusammen,

wie ich ja schon geschrieben hatte, hat unsere WfbM seit dem 4.4.2020 unter bestimmten Maßgaben wieder geöffnet.

Risikogruppe darf nicht kommen.
Momentan ist mir auch noch nicht klar wie das gehen soll.
Ich weiß von Werkstattbeschäftigten die schon wieder arbeiten, das sie bei der Arbeit Mundschutz und Handschuhe tragen. Ich weiß nicht ob das meine Tochter (Risikogruppe) schafft. Zum einen ist bei ihr der Mundschutz schnell feucht und stundenlang Handschuhe (schwitzende Hände) geht auch nicht, sie hat so furchtbar empfindliche Haut…

Ich hoffe nicht das die Risikogruppe irgendwann einfach „aussortiert“ wird.
Wie lange wird die Eingliederungshilfe noch die Kosten für die Werkstattbeschäftigten (Risikogruppe) zahlen?
Vielleicht sehe ich das auch zu schwarz, aber wenn es ums liebe Geld geht… :slightly_frowning_face:

Nachdenkliche Grüße
Monika

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Hallo Monika,

[quote=„werner62, post:15, topic:7174“]
Ich hoffe nicht das die Risikogruppe irgendwann einfach „aussortiert“ wird. [/quote]

Vermutlich wird es auch von den Corona Fallzahlen in den jewiligen Bundesländern abhängen, wann auch die Risikogruppen wieder in die WfbM dürfen. Auch wenn einzelne Landkreise unterschiedlich niedrig oder stark betroffen sind. Wir haben bei uns (LK Prignitz) noch 3 bestätigte Fälle von 25.
Selbst bei uns ist noch alles offen. Wie schon geschrieben läuft die organisatorische Planung, dass es am 25.05. losgehen kann.
Wirtschaftlich ist es sicher von Vorteil für die Werkstätten, dass es wieder losgeht. die Entscheidungen darüber liegen ja nun bei den Bundesländern.

Zur Eingliederungshilfe kann ich nichts sagen.
Patrick bekommt Ausbildungsgeld, da habe ich von einer vorrübergehenden Leistungseinstellung noch nichts gehört.

Hallo zusammen.

Entgelte der Werkstattbeschäftigten sichern!

Ein Aufruf von Werkstatträte Deutschland,…
https://www.werkstatträte-deutschland.d … -sichern-0

Brief an die Herren Bundesminister Heil und Spahn zur Entgeltproblematik in Werkstätten:
Berlin, 06.05.20
https://www.werkstatträte-deutschland.d … tgelte.pdf

Brief an Bundes- und Landesminister*Innen und unseren Beauftragten für Menschen mit Behinderung:
28. April 2020
https://www.werkstatträte-deutschland.d … 042020.pdf
https://www.werkstatträte-deutschland.d … en-sichern

https://www.werkstatträte-deutschland.de/neuigkeiten


In unserer Werkstatt wird ab nächsten Monat gekürzt.

Ich weiß jetzt nicht warum das hier mit den Verlinkungen nicht funktioniert. :thinking:
Hier klappt es:
https://www.rehakids.de/ftopic138155.html

Hallo zusammen,
Patrick ist auch immer noch zu Hause. Lt. Info gestern ist noch kein Wiederbeginn bekannt.
Überrascnenderweise bekam Patrick das Essengeld für seine „Fehlzeit“ von der Werkstatt ausbezahlt, obwohl er keines bezahlt.

Wichtig für Werkstattgänger in Bayern:

Für den Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen:
3.2.1
Zu Beschäftigungs- und Betreuungszwecken soll der Einrichtungsträger für die Menschen mit Behinderung, die in einem Wohnheim wohnen und für die dort durch den jeweiligen Träger keine ganztätige geordnete Betreuung und Versorgung sichergestellt werden kann, ein Beschäftigungs- und/oder Betreuungsangebot zur Verfügung stellen.
3.2.2
Zu Beschäftigungs- und Betreuungszwecken soll der Einrichtungsträger für die Menschen mit Behinderung, die zuhause oder ambulant betreut wohnen und die an einer einschlägigen Grunderkrankung leiden, die einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung bedingen kann, ein Beschäftigungs- und/oder Betreuungsangebot zur Verfügung stellen, wenn durch keinen Angehörigen oder rechtlichen Betreuer bzw. den Wohngruppenträger eine ganztätige geordnete Betreuung und Versorgung des Menschen mit Behinderung sichergestellt werden kann.

Quellenangabe: Veröffentlichung BayMBl. 2020 Nr. 317 vom 03.06.2020

Hallo Miteinander,
unsere Werkstätte hatte seit dem 18. Mai wieder geöffnet, zunächst nur für 35 % der Beschäftigten, seit dem 2.6.20 für 50 %. Unser Sohn ist krank geschrieben, laut Werkstatt ist das aber nicht notwendig .
Sie haben ein klares Hygienekonzept, jeder bekommt von der Werkstätte täglich Mund-Nase-Masken gestellt (waschbar), die auch dort wieder gewaschen werden.

LG, amai