Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Liebe Leser*innen,
die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet dazu, jede
Form von Gewalt und Missbrauch zu verhindern. Die Realität sieht
jedoch anders aus. In Deutschland leben rund 200.000 Menschen
mit Behinderungen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe.
Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt. Studien
belegen, dass diese Menschen derzeit nicht wirksam vor Gewalt
geschützt sind. Sie erfahren unterschiedliche Formen von Gewalt,
darunter psychischen Druck, körperliche oder sexualisierte
Gewalt, Maßnahmen zur Geburtenkontrolle ohne ihre freie und
informierte Zustimmung sowie zum Teil auch unrechtmäßige
freiheitsentziehende Maßnahmen. Besonders von Gewalt betroffen
sind Frauen und Mädchen. Gewalterfahrungen machen aber auch
Männer und Jungen mit Behinderungen. Auch in Werkstätten
für Menschen mit Behinderungen mehren sich die Hinweise auf
Gewaltvorkommnisse…]

Quellenangabe und ausführliche Information zur Publikation:

Schutz vor Gewalt in Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen –
Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis

Die Publikation wurde von dem Behindertenbeauftragten der Bundesregierung am 18.05.2022 gemeinsam mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis zum Thema "Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menchen mit Behinderung vorgelegt.

Eine Zusammenfassung findet man auch in Deutscher Gebärdensprache

und eine Version in Leichter Sprache
Bei letzterer Version kann man sich auch den Text vorlesen lassen.

1 „Gefällt mir“

Behinderte sind manchmal ja auch noch in Kindergarten und Schule. Auf den Seiten des Bay. Sozialministeriums finden sich ein ‚Leitfaden zur Sicherung des Schutzauftrages in (Kita-) Einrichtungen.
Schwerpunkt: Prävention interner Gefährdungen‘.
Aufgelistet werden Grenzüberschreitungen gegen Kinder durch Fachkräfte - inklusive Schutzkonzepte im engen bis zum sehr weiten Verständnis (UN- Kinderrechtskonvention)
Dort benannte Formen der Grenzüberschreitung durch Fachkräfte:

  • seelische Gewalt (beschämen, ausgrenzen, diskriminieren, bevorzugen, ablehnen, abwerten)
    -seelische Vernachlässigung (Trost verweigern, ignorieren, fehlende Resonanz)
  • körperliche Gewalt (festbinden, einsperren, schubsen, zum Essen zwingen, grob festhalten, verletzen)
  • körperliche Vernachlässigung
  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht
  • sexualisierte Gewalt
1 „Gefällt mir“