Thema Mindestlohn in Werkstätten

Zum Thema Mindestlohn in Werkstätten:

Wusstet ihr, dass der Verdienst eines Besuchers einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung bei durchschnittlich 209€ netto liegt? Dieser Betrag steht den Beschäftigten zur freien Verfügung. Davon brauchen sie weder Fahrtkosten noch Mittagessen finanzieren. Es gibt keine Lohnsteuerpflicht und Sozialversicherungsbeiträge werden übernommen. Dazu kommt dann noch die zustehende Grundsicherung. Die Altersrente beträgt nach 45 Arbeitsjahren ca 1297€
Würde nach dem geforderten Mindestlohn bezahlt werden, würde sich die Rentenhöhe nach 45 Jahren bei einer 35 Stunden Woche auf ca 628€ belaufen. Übrigens verdienen nicht alle Beschäftigten „nur“ um die 209€. Es gibt da durchaus auch höhere Verdienste, je nach Möglichkeit, wie Arbeit geleistet werden kann. Eine Werkstatt kann man mit einer Solidargemeinschaft vergleichen. Diese muss erst einmal 75% des Usatzes erwirtschaften, um dann damit jedem Beschäftigten einen Grundlohn sichern zu können. Insgesamt bietet eine Beschäftigung in einer Werkstatt eine Unkündbarkeit, freie Kost und später eine gute Rente. Wo würden die vielen Beschäftigten diese Grundlage auf dem freien Arbeitsmarkt finden?
Manchmal sollte man sich einfach auch mal mit dem System vertraut machen. Es ist nicht immer einfach und oft auch alles sehr, wenn nicht viel zu kompliziert. Aber es ist ein System, welches sich aus Erfahrung und mit Kompetenz erschaffen hat. Es ist ja nicht nur Arbeit, sondern teilweise auch einfach eine sinnvolle Tagesbeschäftigung. Nicht zu vergessen, oftmals auch Entlastung für die betreuenden, immer älter werdenden Eltern. Es ist auch Pädagogik und ein Recht auf Lernen und sinnvoller Förderung. Ein System, dass sich finanzieren muss. Wir reden ja auch nicht immer nur von „dem“ Menschen mit Beeinträchtigung. Sie sind individuell und genauso auch ihr Anspruch. Ich möchte hier kein System vehement verteidigen. Auch nicht auf eine heiße Diskussion einlassen. Ich wollte nur mal ein wenig Insider Wissen weitergeben.
Wir reden bei den Beschäftigten nicht nur von Menschen die aufgrund eines fehlenden Beines im Rollstuhl sitzen. Wir reden auch von Menschen mit eingeschränktem Lernvermögen, mit schwerer Mehrfachbehinderung, mit geistiger Behinderung, mit schwerer, therapieresistenter Epilepsie und was das Bild einer Behinderung so hergeben kann.

siehe auch: Warum kein Mindestlohn?

Mindestlohn in Werkstätten? Lebenshilfe

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