Unterstützungsangebote im Schulalter

Jugend- und Erwachsenenalter

Unterstützungsangebote im Schulalter

Stand: 14.04.2023

Wenn dein Kind Schwierigkeiten in der Schule hat und sich möglicherweise überfordert fühlt, kann es sein, dass es zusätzliche Unterstützung benötigt und einen sonderpädagogischen Förderbedarf aufweist. Es ist wichtig zu wissen, dass Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf Anspruch auf spezielle Fördermaßnahmen haben, die sie bei ihrer Entwicklung unterstützen können. Ein sonderpädagogischer Förderbedarf bedeutet jedoch nicht gleich, dass dein Kind eine Förderschule besuchen muss. Im folgenden Fachbeitrag erhältst Du Informationen zu möglichen Unterstützungsangeboten im Schulalter.

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Muss mein Kind in eine Förderschule?  

Wenn Anzeichen auf einen Unterstützungsbedarf  bestehen, dann ist es im ersten Schritt wichtig den sonderpädagogischen Förderbedarf deines Kindes mithilfe eines sonderpädagogischen Gutachtens feststellen zulassen. Dieses Gutachten wird meistens von der Lehrkraft einer Förderschule, zusammen mit der Klassenlehrerin erstellt. Wenn Du möchtest, kannst Du aber auch direkt die Schulaufsichtsbehörde kontaktieren und eine entsprechende Überprüfung beantragen.

Wenn dann bei deinem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird, bedeutet das nicht, dass es automatisch an eine Förderschule wechseln muss. Es kann jedoch sinnvoll sein, da dort zum Beispiel in kleineren Klassen gearbeitet wird und Sonderpädagogen arbeiten, die sich mit der Förderung auskennen und den Unterricht für dein Kind entsprechend differenzieren können. Einige Förderzentren bieten neben dem Förderschulabschluss auch einen Abschluss der Mittelschule oder den Qualifizierten Hauptschulabschluss („Quali“) an.

Welcher Bildungsweg für dein Kind richtig ist, muss immer ganz individuell nach den Bedürfnissen des Kindes entschieden werden. Dein Kind kann zum Beispiel auch weiterhin die Regelschule besuchen und dort zusätzliche Förderung und Unterstützung bekommen. Diese ist jedoch in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern ist dafür der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) zuständig.
 

Wie wird das sonderpädagogische Gutachten erstellt?

Für das Gutachten werden verschiedene Tests mit deinem Kind durchgeführt, um das aktuelle Lernstandsniveau zu bestimmen und mögliche Ansatzpunkte für Förderung zu ermitteln (Test- und Lernprozessdiagnostik).  Das ist wichtig, um deinem Kind anschließend eine passende Förderung zukommen zu lassen. Im Gutachten werden die Ergebnisse der sonderpädagogischen Diagnostik festgehalten, z. B. die Dokumentation über die Lernausgangslage, Einschätzungen zu Sozial- und Arbeitsverhalten, gegebenenfalls konkrete Testergebnisse und Förderbedürfnisse deines Kindes. 

Du als Elternteil wirst ebenso in die Erstellung des Gutachtens mit einbezogen, indem auch mit dir Gespräche geführt werden. Am Ende des sonderpädagogischen Gutachtens wird ein Förderort (also z. B. eine Förderschule oder die Regelgrundschule mit Unterstützung) für dein Kind empfohlen. Diese Empfehlung basiert auch darauf, welche Fördermaßnahmen nach Erstellung des Gutachtens notwendig sind. Die Eltern werden danach über die Ergebnisse in einem weiteren Gespräch informiert. Als Elternteil hast Du ein Recht darauf, Einblick in das Gutachten und die dazugehörigen Dokumente zu erhalten. 

Die Empfehlung ist für dich nicht bindend. Im Regelfall kannst Du wählen, ob dein Kind eine Regelgrund- oder Mittelschule oder eine Förderschule bzw. ein Förderzentrum besuchen sollte. Im Sonderpädagogischen Förderzentrum sind neben der Förderschule in Bayern auch der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) und die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE) angegliedert. Förderschwerpunkte sind unter anderem soziale und emotionale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Lernen,  Hören oder Sehen.


Ausführliche Informationen rund um das sonderpädagogische Gutachten findest du hier:

Gibt es Hilfe und Unterstützung vom Staat?

Kindern mit Behinderung und deren Familien stehen von staatlicher Seite einige Unterstützungsangebote zur Verfügung. Um ein Anrecht auf diese zu haben, muss die Unterstützungsbedürftigkeit nachgewiesen werden. 

Dafür sind vor allem zwei Dinge wichtig:

Nähere Informationen dazu erhältst Du in den jeweiligen Fachbeiträgen die wir dir direkt verlinkt haben.

Wenn beides nicht auf dein Kind zutrifft, kannst Du unter bestimmten Umständen beim Jugendamt  Fördermaßnahmen nach § 35a SGB VIII beantragen. Die Kosten für einen Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte, Legasthenie-Therapie oder Sozialtraining können so beispielsweise abgedeckt werden. 

Ganz wichtig ist immer: Wenn Du einen Antrag gestellt hast und dieser abgelehnt wurde, prüfe die Begründung genau und nimm den Entscheid nicht generell als unverrückbar hin! Einige Tipps bekommst Du auch in unseren Fachbeiträgen in der Rubrik Antrag, Widerspruch, Klage.

Schulbegleitung (auch Integrationsassistenz genannt)

Möglicherweise besteht ein Anspruch auf eine Schulbegleitung. Ein Schulbegleiter unterstützt einen Schüler mit Behinderung während der Schulzeit und gibt individuelle Hilfestellung in Bereichen, in denen dieser Unterstützungsbedarf hat. Ausführliche Informationen zum Thema findest Du in unserem Fachbeitrag zum Thema Schulbegleitung

Inklusive Beschulung an einer Regelschule

Menschen mit Förderbedarf oder mit Behinderung haben ein Recht auf inklusive Beschulung an einer Regelschule. In der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Recht auf Inklusion verankert und muss in nationales Recht bzw. in Länderrecht umgesetzt werden. 
In Bayern ist im BayEUG Art. 2 Abs. 2 inklusiver Unterricht als die „Aufgabe aller Schulen“ festgelegt. Umgesetzt wird die inklusive Beschulung entweder indem die Schulen zusammenarbeiten und kooperatives Lernen anbieten, in Form von Kooperations-, Partner- oder Offenen Klassen an Förderschulen (BayEUG Art. 30a) oder indem Schulen inklusiver gestaltet werden und so Schulen mit dem Schulprofil Inklusion entstehen, eine Integration einzelner Schüler an Regelschulen stattfindet oder Klassen von einem festen Lehrertandem unterrichtet werden (BayEUG Art. 30b). Inklusive Schulen in Bayern findest Du unter anderem auf der Seite inklusive-bayern.de.

Welche Möglichkeiten für Betreuung gibt es außerhalb der Schulzeit?  

Wenn Du für dein Kind zusätzliche Betreuung außerhalb der Schulzeit benötigst, gibt es vielerorts die Möglichkeit, es in einer heilpädagogischen Tagesstätte anzumelden. Bei vielen Förderschulen bzw. sonderpädagogischen Förderzentren sind Tagesstätten direkt an die Schule mit angegliedert.  
Außerdem gibt es in vielen Städten Angebote der Offenen Hilfen die zum Beispiel im Rahmen des Familienentlastenden Dienstes Unterstützungskräfte zur Verfügung stellen, die beispielsweise zu dir nach Hause kommen und mit deinem Kind etwas unternehmen, sodass Du Zeit für andere Verpflichtungen und Interessen hast.  

Weiterführende Informationen
Quellenverzeichnis

https://www.behindertenbeauftragte.de/SharedDocs/Publikationen/UN_Konvention_deutsch.pdf?__blob=publicationFile&v=2 
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-2?AspxAutoDetectCookieSupport=1 
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html 
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2233_1_UK_154-4 
https://www.familienhandbuch.de/kita/inklusion/Schulbegleitung.php 
https://www.isb.bayern.de/download/18207/hinweis_s.11_isb_msd_konkret_1.pdf (PDF-Download) https://www.km.bayern.de/download16010_stmbw_einschulung_foerderbedarf_ansicht.pdf                                                                                                                              https://www.lebenshilfe-bayern.de/fileadmin/user_upload/09_publikationen/fachpublikationen/kinder_jugendliche/lhlvbayern_papier_schulbegleitung_integrationshilfeokt2012.pdf (PDF-Download)
https://www.schulberatung.bayern.de/imperia/md/content/schulberatung/pdf/sonpdga.pdf (PDF-Download)
 

Bildquellen