Wichtiges Urteil stärkt Familien mit ADHS-Kindern

Das Verwaltungsgericht Hannover (Urteil vom 23.01.2026, Az. 3 A 9433/25) hat die Rechte von Familien bei der Beantragung einer Schulbegleitung deutlich gestärkt. Das Gericht stellte klar, dass eine diagnostizierte ADHS grundsätzlich als seelische Störung im Sinne des § 35a SGB VIII anzusehen ist. Jugendämter dürfen daher nicht pauschal verlangen, dass erst zusätzliche psychische Folgeschäden nachgewiesen werden müssen, bevor Eingliederungshilfe bewilligt wird.

Entscheidend ist vielmehr, ob das Kind aufgrund der ADHS im Schulalltag in seiner Teilhabe beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung droht. Das Urteil kann Eltern und Fachkräften als wichtige Argumentationshilfe bei Anträgen oder Widersprüchen dienen und macht deutlich, dass funktionierende Unterstützungsmaßnahmen nicht ohne fachliche Begründung einfach eingestellt werden dürfen.

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