Wo bleibt die Würde der Menschen mit hohem Hilfebedarf in den vollstationären Einrichtungen?

Wieviel Freiheit darf man Menschen mit komplexer Behinderung nehmen, um sich selbst und Gleichbetroffene zu schützen? Die Isolierungsmaßnahmen seit März 2020 von Menschen mit komplexer Behinderung scheint ohne Ende zu sein. Eltern und Angehörige dürfen nach wie vor nicht den persönlichen Bereich ihrer Kinder betreten. Die Betroffenen werden vor sich selbst beschützt. Noch nicht einmal mal ein Austausch innerhalb des Wohnheimes und den einzelnen Stationen ist erlaubt. Wo bleibt die Würde der Menschen, die diese Maßnahmen überhaupt nicht nachvollziehen können? Wie will man die entstehenden Defizite überhaupt wieder aufholen, wenn im Vorfeld schon nur reduzierte Maßnahmen innerhalb der Teilhabe generell und überhaupt möglich waren? Werden diese Menschen gerade vergessen? Wieviel Wert sind uns diese Menschen? Soviel, dass wie sie gerade dauerhaft sprichwörtlich „wegsperren“?

Gesellschaft in einem gefährlichen Wandel.

In der Ausgabe des Spiegel vom 14.08.2020 kann man zum Beispiel auf den Seiten 28 - 32 unter dem Titel:

Eine Frage der Würde (von Cornelia Schmergal) einiges zum Thema nachlesen. Frau Schmergal befasst sich in dem Artikel mit der Frage, wie kann man die Alten künftig schützen, ohne sie abzuschotten? Man kann diese Frage eben auch auf junge Menschen mit komplexer Behinderung ableiten: Wie können wir diese jungen Menschen schützen, ohne ihnen auf Dauer eine gewisse, wenn auch begrenzte Lebensqualität zu nehmen?
Leider ist es mir nicht möglich, einen Link zur Spiegelausgabe zu setzen. Bei Bedarf müsstet ihr euch die Spiegel Ausgabe selbst besorgen.

In der Schweiz wurde ein Appell veröffentlicht, der auch Menschen berücksichtigt, die nicht für sich selbst entscheiden und sprechen können.

Pandemie: Lebensschutz und ­Lebensqualität in der Langzeitpflege

Engen Angehörigen und Bezugspersonen sowie gesetzlichen Vertretungspersonen und Beiständen ist der Zugang zu urteilsunfähigen Personen zu gewähren unter Beachtung der allgemein geltenden Schutzstandards.