Wohnen
Wohngeld
Stand: 31.03.2021
Wohnraum ist oft knapp und Wohnungen manchmal sehr teuer. Bei vielen Menschen reicht das eigene Einkommen dann oft nicht mehr aus, um den eigenen Wohnraum bezahlen zu können. Hierfür hat der Gesetzgeber die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung eingerichtet, das sogenannte Wohngeld. Im Folgenden stellen wir dir das Wohngeld vor, erklären unter welchen Voraussetzungen man Wohngeld beantragen kann und Du erhältst noch weitere wichtige Informationen zu diesem Thema.
Bildquelle: iStock.com/Andreas Steidlinger
Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist eine Unterstützung des Staates für Bürger, die wegen eines geringen Einkommens ihre Wohnung nicht komplett selbst finanzieren können. Für Menschen mit Behinderung gibt es besondere Freibeträge.
Wohngeld gibt es
- für Mieter einer Mietwohnung. Das Wohngeld heißt dann Mietzuschuss.
- für Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses. Das Wohngeld heißt dann Lastenzuschuss.
Die gesetzliche Grundlage des Wohngelds findest Du im Wohngeldgesetz (WoGG).
Habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Grundsätzlich hat jeder Bürger mit geringem Einkommen Anspruch auf Wohngeld.
Wichtig: Empfänger von sogenannten Transferleistungen z. B. Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Übergangsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt sind vom Wohngeld ausgeschlossen, da die Kosten für Wohnraum bereits in den Transferleistungen berücksichtigt sind. Auch Menschen mit Behinderung, die im Heim wohnen, haben unter bestimmten Umständen die Möglichkeit Wohngeld zu erhalten. Dies ist aber nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, die Du auf dieser Seite nachlesen kannst.
Sobald Du einen Antrag auf Wohngeld stellst, wird dieser geprüft. Deine aktuelle Lebenssituation entscheidet dann darüber, ob Du Wohngeld erhältst.
Die Bewilligung des Wohngeldes ist dabei insbesondere von den drei folgenden Faktoren abhängig.
1. Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Der Gesetzgeber möchte hier wissen, wie viele Personen mit dir gemeinsam im Haushalt wohnen. Neben dem wohngeldberechtigen Antragsteller zählen zu den Haushaltsmitgliedern folgende Personen, wenn Du mit diesen in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft lebst und die Wohnung, für die ein Zuschuss beantragt wird, der jeweilige Lebensmittelpunkt ist:
- Ehegatte oder Lebenspartner eines Haushaltsmitglieds
- Personen in einer Verantwortens- und Einstehensgemeinschaft mit einem Haushaltsmitglied
- Eltern und Kinder eines Haushaltsmitglieds
- Geschwister, Onkel, Tante, Schwiegereltern und -kinder, Schwager und Schwägerin eines Haushaltsmitglieds
- Pflegekinder und -eltern eines Haushaltsmitglieds
Bei der Berechnung sind folgende Haushaltsmitglieder ausgeschlossen: Empfänger von Transferleistungen (z. B. Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Übergangsgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt) und deren Ehegatten, Lebenspartner und weitere Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft, wenn die Kosten der Unterkunft bereits bei der Berechnung der Transferleistung berücksichtigt worden sind. Im Rahmen der Transferleistungen werden bereits Unterkunftskosten erstattet. Durch die Nicht-Berechnung wird eine doppelte Bezuschussung vermieden.
2. Höhe des Gesamteinkommens
Das Gesamteinkommen ist der zweite wichtige Faktor, der über die Bewilligung des Wohngelds entscheidet. Das Gesamteinkommen setzt sich aus dem Jahreseinkommen aller zu berücksichtigten Haushaltsmitglieder zusammen, also das gemeinsame Einkommen aller Personen, die mit dir gemeinsam in der Wohnung wohnen.
Als Einkommen zählen:
- Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte abzüglich der Werbungskosten
- Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit
Vom Einkommen können verschiedene Pauschalen und Freibeträge abgezogen werden. Bei der Bestimmung deiner Abzüge hilft dir z. B. ein kostenloser Wohngeldrechner im Internet.
3. Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung
Wohngeld wird nur für angemessen hohe Wohnkosten gewährt. Die Miete/Belastung ist deshalb nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig. Diese Höchstbeträge richten sich nach den örtlichen Mietpreisen. Jede Gemeinde mit über 10.000 Einwohnern und jeder Landkreis ist je nach Mitniveau einer von sieben Mietstufen zugeordnet.
Welcher Mietstufe deine Gemeinde oder dein Kreis zugeordnet ist, siehst Du auf der Liste der Mietstufen. Die jeweiligen Höchstbeträge für die Miete oder die Belastung kannst Du diesen Wohngeldtabellen entnehmen. Beide Dokumente werden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgegeben.
Von der berücksichtigten Miete/Belastung müssen eventuell noch Abzüge gemacht werden, z. B. für gewerblich oder beruflich genutzten Wohnraum und für Wohnraum, der nicht von berücksichtigten Haushaltsmitgliedern genutzt wird.
Gibt es Freibeträge für Menschen mit Behinderung?
Manche Personengruppen bekommen als Nachteilsausgleich bestimmte Freibeträge gewährt, die vom jährlichen Einkommen abgezogen werden können.
Die wichtigsten sind:
- Freibetrag von jährlich 1800 € für jedes zu berücksichtigende schwerbehinderte Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 oder von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege.
- Freibetrag von jährlich 1320 €, wenn ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem Kind oder mehreren Kindern Wohnraum gemeinsam bewohnt mindestens eines dieser Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist und für dieses Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine in § 65 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannte Leistung gewährt wird (§ 17 WoGG).
Hinweis: Die Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI wird im Allgemeinen durch einen entsprechenden Bescheid über einen Pflegegrad nachgewiesen oder über einen Bescheid zur Hilfe zur Pflege. Sie kann aber auch durch Vorlage des Merkzeichens „H“ im Schwerbehindertenausweis erbracht werden.
Wo beantrage ich Wohngeld?
Beim Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung. Daher stellst Du den Antrag auf Wohngeld auch bei deinem zuständigen Sozialamt. Dort gibt es eine Wohngeldbehörde, also eine Abteilung, die für Wohngeld bzw. Wohnungsvermittlung zuständig ist.
Auf der Seite BayernPortal kannst Du dir nochmals die wichtigsten Informationen rund um das Wohngeld durchlesen und die entsprechenden Anträge ausdrucken. Außerdem findest Du dort auch direkt deine zuständige Behörde.
Weiterführende Informationen
- Website des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat
- Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr
-
BayernPortal
- Webseite Wohngeld Ratgeber
Quellenverzeichnis
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (Zugriff am 27.10.2018). Wohngeld. Verfügbar unter: http://www.stmb.bayern.de/wohnen/wohngeld/index.php
- BayernPortal (2018). Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses. Verfügbar unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/978091781416
- Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (2018). Mietenstufen nach Ländern ab dem 1. Januar 2016. Verfügbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/wohngeld-mietenstufen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
- Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (2018). Wohngeld. Verfügbar unter: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Stand 17.08.2017). Einkommenssteuergesetz (EStG). Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934.html#BJNR010050934BJNG023403140
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Stand 14.08.2017). Einkommensteuergesetz (EStG). Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Stand 18.07.2017). § 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit. Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI). Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Stand 23.06.2017). Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (2016). Wohngeldgesetz (WoGG). Verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/BJNR185610008.html
- Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (2018). Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es [Broschüre]. Verfügbar unter: http://bvkm.de/wp-content/uploads/FINAL_2018_Mein-Kind-ist-behindert_Stand_23_3_2018.pdf
- Geldsparen.de (2018). Wohngeldrechner. Verfügbar unter: https://www.geldsparen.de/wohngeld-rechner/
- Wohngeldantrag.de (Zugriff am 17.11.2018). Wohngeld Heimbewohner. Verfügbar unter: https://www.wohngeldantrag.de/heim/index.html
- Wohngeld.org Ratgeber (2018). Wohngeld 2018 nach dem Wohngeldgesetz. Verfügbar unter: https://www.wohngeld.org/
- Zentrum Bayern Familie und Soziales (2016). Wegweiser für Menschen mit Behinderung. Rechte und Nachteilsausgleiche [Broschüre]. Verfügbar unter: https://www.zbfs.bayern.de/imperia/md/content/zbfs_intranet/produktgruppe_iii/sgbix/wegweiser.pdf#page=1
Bildquellen
- https://www.istockphoto.com/de/foto/baukindergeld-gm930157876-255038711