2 Fragen zum Thema Essensgeld

Hallo, mein erwachsener Sohn wohnt in einer Einrichtung. Er ist immer noch jedes Wochenende zu Hause. (Und: Ja, das weiß der Träger.) Grundsicherung geht jetzt auf sein Konto.
Nun ist bei uns finanziell alles sehr eng geworden. Nach so vielen Jahren Pflege komme ich so schnell in keinen neuen Beruf und bin auch direkt in eine reaktive Depression gefallen. Das alles macht es uns finanziell sehr schwer.
Wir können uns auch nicht wohnlich verkleinern, da mein Sohn ja jedes Wochenende da ist und sein Zimmer also noch benötigt wird. Außerdem sind die Immopreise für Mieten hier höher als wir Abtrag fürs Haus haben :frowning:
Nun also meine Fragen:

  1. Die Einrichtung bekommt ja in vollem Umfang Verpflegungsgeld, wir bekommen davon nichts ab. Ist das so rechtens, auch wenn er so viel zu Hause ist?
  2. Das Grundsicherungs Geld auf dem Konto meines Sohnes rühren wir nur für seine Ausgaben an (ist ja klar). Aber ich frage mich, ob es rechtens ist, wenn er einen kleinen Teil für Essen und Wassergeld etc. an den Wochenenden mitbezahlt? Ich hätte ein super schlechtes Gewissen dabei, und weiß auch nicht, ob es rechtens ist. Aber bei uns wird es finanziell immer enger und mein Sohn isst viel und gut - insbesondere Obst, Gemüse und Fleisch.
    Vielleicht geht es ja anderen Eltern auch so. Für mich ist das Thema sehr schambelastet :frowning:
    Freue mich auf Antwort
    Danke
    Bine
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Hallo Bini,

für die Zeiten des Aufenthaltes zuhause habt ihr Anspruch auf das anteilige Pflegegeld. Was das Essen und Unterbringung betrifft, nur für die Wochenendaufenthalte habe ich da noch nie drüber nachgedacht. Pro Wochenende wären es rund 24€ oder? Die könntest du dir sicher vom Konto deines Sohnes übertragen, solltest du von ihm die Kosten einfordern wollen. Letztes Jahr war unser Sohn aufgrund Personalmangel über Monate zuhause und da haben wir mit dem Träger eine Lösung gefunden. Bei eurer Steuererklärung könnt ihr nachwievor die Freibeträge in Anspruch nehmen, ebenso läuft das Kindergeld weiter. Den Pflegepauschbetrag gibt es auch. Wenn ihr euren Sohn über 60 Tage im Jahr zuhause betreut, wird auch weiter für die Pflegeperson auf das Rentenkonto eingezahlt. Sollte eine bestimmte Anzahl von Tagen außerhalb des Wohnheims überschritten werden, bekommt auch der Träger anteilig kein Geld vom Leistungsträger der Eingliederungshilfe. Bei uns gibt es die 28 Tage Regelung. Dann müssen wieder 9 Nächte im Wohnheim verbracht werden. Insgesamt müsstet ihr an den Nebenkosten aber schon auch eine Entlastung bemerken. Bei uns hat es sich ganz schön ausgewirkt und wir wurden bei der monatlichen Belastung runtergestuft.

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