24 Stunden 1:1 Betreuung bei fehlender Alternative für eine stationäre Versorgung

Menschen mit erheblichem Selbst- und/oder Fremdgefährdungspotential, denen pädagogisch ausgerichtete Einrichtungen nicht gerecht werden können, droht oftmals die Beendigung der Wohn- und Betreuungsverträge. Eine Horrorvision für Eltern und Angehörige und auch der/die Betroffenen selbst. Gerade auch mit dem Blick auf die momentane Situation im Versorgungsbereich, bzw. fehlenden Angebote für eine stationäre Unterbringung im Wohnbereich. Es stellt sich die Frage, die wir oft in der letzten Zeit gestellt bekommen: Wohin mit den Betroffenen?

Vielleicht ein kleiner Lichtblick auf das, was möglich ist, oder möglich sein könnte, bietet der Beschluss des LSG Hamburg mit seiner Entscheidung vom 22.03.23 (AZ L 4 SO 13/23 B ER D)

Ob dieses Urteil helfen kann, oder ob vergleichbare Voraussetzungen vorliegen, könnt ihr der Seite mit dem Urteil entnehmen:

Beschluss des LSG Hamburg (AZ L 4 SO 13/23 B ER D) 22.03.2023

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