3G Regelung - Werkstätten Förderstätten Bayern

Die 3G-Regelung gilt bei der Krankenhauampel Stufe Rot auch für Beschäftigte mit Behinderung in Werkstätten, hingegen gilt diese Regelung nicht für Leistungsberechtigte in den Förderstätten. (§§17, 17a BayIFSMV)

14. BayIFSMV