Abmeldung von Werkstattbeschäftigten wegen Infektionsangst

Hallo,
bei uns in NRW wurden Menschen mit Behinderung vorübergehend von ihrem Arbeitsplatz abgemeldet,
weil sie aus Angst vor Ansteckung nicht vor Ort erschienen sind. Auch der Krankenversicherungsschutz war davon betroffen.
Auch angebotene Heimarbeit wurde abgelehnt.
Im Moment gibt es einen Bericht darüber im WDR Fernsehn in der Mediathek.

WDR Lokalzeit Ruhr vom 20.1.2020

Mit freundlichen Grüßen
Markus

Hallo Moonsticks,

herzlich willkommen bei uns auf intakt. Werkstätten leben von Aufträgen und wenn man von Teilhabe und Gleichberechtigung ausgeht, Betroffene selbst nach ihrer Meinung fragt, ist es ein richtiger Schritt. Wenn man hingegen Eltern fragt, verstehen die meist die Welt nicht mehr. Betrifft es doch gerade die Menschen, die besonderem Schutz bedürfen. Wo ist da der goldene Mittelweg?
In vielen Werkstätten hatten letztes Jahr im März, April und Mai, die Betreuer selbst die ganze Arbeit versucht zu absolvieren, damit die täglichen Aufträge abgearbeitet wurden. Auch heute, bzw. in diesem erneuten Lockdown, wird teilweise wieder so vorgegangen. Würde die Arbeit gänzlich eingestellt, könnte sehr große Gefahr bestehen, dass Firmen abspringen, Aufträge künftig vermehrt fehlen, und auch die Werkstätten vor dem Konkurs stehen.
Am meisten beeindruckt mich aber immer wieder wenn Eltern mir erzählen, dass sich ihre Kinder, ihre zu Betreuenden durchgesetzt haben und wieder in die Werkstatt gehen. Es ist keinen leichte Zeit die wir durchleben. Das für und wieder bestimmter Regeln, macht es nicht leichter den richtigen Weg zu finden. Dann gibt es auch noch die Platzfreihalteregel. Einrichtungen werden finanziell nur unter Einhaltung der Auflagen für die Platzfreihalteregel unterstützt. Letztes Jahr war diese eine Zeitlang ausgesetzt und die Träger haben auf die Gelder seitens der Leistungsträger nicht verzichten müssen. Dieses Mal findet die Platzfreihalteregel aber wieder statt und bedeutet, dass alle Mitarbeiter ihren Platz nur solange beanspruchen können und sicher haben, solange sie diesen auch unter den derzeitigen Richtlinien in Anspruch nehmen. Liegen schwerwiegende Gründe für ein Nichtbesuch vor, können diese Mitarbeiter in sogenannten Notgruppen innerhalb der Werkstatt betreut werden. So will man sie möglichst am besten schützen. Wie und ob diese Regelung im jeweiligen Bundesland angewendet wird, müsstet ihr mit den Leistungsanbietern individuell besprechen. Durch die Föderalismusreform, kann man da leider keine einheitliche Auskunft geben.

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Hallo Moonsticks,

hier verlinke ich mal den von Dir erwähnten Fernsehbeitrag:
Kündigung angedroht: Menschen mit Behinderung bangen um Arbeitsplätze - Lokalzeit Ruhr - Sendungen A-Z - Video - Mediathek - WDR

Da scheint ja einiges schief gelaufen zu sein.
Aber dank der engagierten Eltern wurden die Kündigungen zurückgenommen und waren anscheinend ja auch nicht rechtens.

Informationen zu Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben und
tagesstrukturierenden Angeboten
Köln, 8. Januar 2021
ZITAT:
…„Das bedeutet, dass unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte auf
Wunsch der Werkstattbeschäftigten bei Infektionsängsten in der Zeit bis zunächst
zum 31. Januar 2021 die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in anderer Form
an anderem Ort erbracht werden können.“…
20210108_Rund-E-Mai.pdf (lvr.de)

Quelle und komplette Informationen:
Informationen zum Coronavirus aus dem Bereich Soziales | LVR

Liebe Grüße
Monika

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