Achte Bayerische Schutzmaßnahmenverordnung

Das Bayerische Gesundheitsministerium hat die Achte bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht.

Neben der weiterhin geltenden allgemeinen Regelungen zum Abstandsgebot (§1) und den Regelungen zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (§2) sind die

  • Regelungen zur Schülerbeförderung (§8)
  • speziellen Besuchsregelungen in Wohneinrichtungen für Menschen mit
    Behinderung (§9)
  • Regelungen für den Schulbetrieb, (§18)
  • Regelungen für Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge -
    Volljährige (Heilpädagogische Tagesstätten) (§20)
    weiterhin unverändert übernommen worden.

Was außerdem jetzt gilt, kann man unter dem obigen Link auf der Verkündungsplattform Bayern nachlesen. Die neue Maßnahmenverordnung gilt ab 02.11.2020 und ist vorerst befristet bis 30.11.2020

2 „Gefällt mir“