Achtung - Bayern und Wohnen, Wohnheime

Aussetzung der Platzfreihaltegebühr im Gemeinschaftlichen Wohnen beendet

Laut Verlautbarung der Bayerischen Bezirke, ist die coronabedingte vorübergehende Aussetzung der Platzfreihalteregelungen in beonderen Wohnformen zum 25.05.2020 aufgehoben worden.

Das bedeutet, dass ab dem 25.05.2020 wieder die Regelungen der §12 Abs. 3 des Bayerischen Rahmenvertrages für stationäre Einrichtungen wieder zur Anwendung kommen. Bei vorübergehender Abwesenheit ab dem 25.05.2020 beginnen dabei allerdings wieder die 30 Kalendertage von neuem. Es erfolgt somit keine Anrechnung von Abwesenheiten im Zeitraum unmittelbar vor dem 16.03.2020. Diese Entscheidung beruht darauf, dass seit dem 25.05.2020 die Wiederaufnahme von Leistungsberechtigten in das Gemeinschaftliche Wohnen wieder möglich ist. Bei Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe lehnen sich die Bezirke wie bisher weiter an die Regelungen der Jugendhilfe für Einrichtungen an.

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