AKI II // Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie

Seit dem 31.10.2023 ist die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) endgültig verbindlich. Verordnungen über die sogenannte spezielle Krankenbeobachtung nach dem alten Recht haben zum gleichen Zeitpunkt ihre Gültigkeit verloren. Die AKI-RL regelt u.a., für welchen Personenkreis außerklinische Intensivpflege verordnet werden darf und welche Ärzt:innen zur Verordnung befugt sind.

Weitere Informationen zur neuen Richtlinie findest Du auf der Seite des bvkm :slight_smile: