Hallo zusammen,
aufgrund der Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 53 ff. SGB XII iVm §§ 55 ff SGB IX) werden diese Leistungen als Eingliederungshilfe bei der Kindergkedberechnung angerechnet. Dadurch verlieren wir den Kindergeldanspruch. Diese Leistungen sind aber gebunden, also für Fahrten oder Assistenzleistungen, die wir nachweisen müssen. Meine Frage, ob dies richtig sein kann, da zweckgebunden und nicht für allgemeine Zwecke wie die Rente verfügbar. Kann mir dazu jemand etwas schreiben?
Daten: 100% Schwerbehinderung, *1966, bislang Kindergeld erhalten. Leistungen nach §§ 53 ff. SGB XII iVm §§ 55 ff SGB IX werden seit Mai 2019 gewährt.
Viele Grüße, Gerd-Holger Kolde