Anrechnung der Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft als Einkommen beim Kindergeld?

Hallo zusammen,

aufgrund der Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (§§ 53 ff. SGB XII iVm §§ 55 ff SGB IX) werden diese Leistungen als Eingliederungshilfe bei der Kindergkedberechnung angerechnet. Dadurch verlieren wir den Kindergeldanspruch. Diese Leistungen sind aber gebunden, also für Fahrten oder Assistenzleistungen, die wir nachweisen müssen. Meine Frage, ob dies richtig sein kann, da zweckgebunden und nicht für allgemeine Zwecke wie die Rente verfügbar. Kann mir dazu jemand etwas schreiben?

Daten: 100% Schwerbehinderung, *1966, bislang Kindergeld erhalten. Leistungen nach §§ 53 ff. SGB XII iVm §§ 55 ff SGB IX werden seit Mai 2019 gewährt.

Viele Grüße, Gerd-Holger Kolde

Hallo Gerd Holger,

vielleicht helfen Dir diese Infos weiter:

Unsere erwachsene Tochter bekommt auch Eingliederungshilfe für Teilhabe am Leben.
Sie arbeitet in einer WfbM und bekommt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Das Kindergeld bekommen wir Eltern.
Die Eingliederungshilfe bekommt sie als PB, aber das ist ja kein anrechenbares Einkommen unserer Tochter sondern ein behinderungsbedingter Mehrbedarf.

Berechnungsbeispiele findet man oben in dem verlinkten BVKM Merkblatt zum Kindergeld.

LG
Monika

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