Anschaffung einer Brille ist keine Leistung zur Teilhabe

SGB IX / SGB XII / Anschaffung einer Brille ist keine Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Ausführliche Angaben könnt ihr unter dem Urteil des BSG (Bundessozialgericht) vom 18.07.2019 (AZ B 8 SO 4/18 R) nachlesen.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes machen weitere entsprechende Anträge auf Kostenübernahme eher keinen Sinn mehr. Sollte die Brille aber in anders als hier geschildertem Fall von Nöten sein, so zum Beispiel der Bedarf einer Brille ausschließlich am Arbeitsplatz, bestehen weiterhin Erfolgsaussichten. Auch Reparaturen einer Brille können unter Umständen übernommen werden.