Anspruch auf Assistenz an Nachmittagen, Wochenenden und des Nachts eines Kindes mit hohem Unterstützungsbedarf, das bei seinen Eltern lebt

Anspruch auf Assistenz an Nachmittagen, Wochenenden und des Nachts eines Kindes mit hohem Unterstützungsbedarf, das bei seinen Eltern lebt

Schulkinder, die im Familienhaushalt leben, können auch Assistenzleistungen an den Nachmittagen, die sie zu Hause verbringen, erhalten. Die allgemeine Unterhaltspflicht der Eltern aus § 1601 BGB umfasst zwar auch pflegerische und medizinische Unterstützung. Der behinderungsbedingte Bedarf an Assistenzleistungen geht jedoch darüber hinaus und führt zu einer entsprechenden Pflicht des Eingliederungshilfeträgers, dieses Angebot zu erbringen. Insbesondere können Kinder nicht darauf verwiesen werden, den Familienhaushalt zu verlassen und in eine besondere Wohnform zu ziehen.
https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/177607

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