Eine Entscheidung vom Bundessozialgericht stärkt Menschen mit Hörbeeinträchtigung. Gesetzlich Versicherte mit einer Hörbeeinträchtigung haben gemäß §33 SGB V einen Anspruch auf Versorgung mit Hörgeräten. Damit soll einem Behinderungsausgleich statt gegeben werden. Leider gelten auch bei einer Versorgung Höchstgrenzen, bzw. derzeit festgesetzte Beträge. In Ausnahmefällen konnte aber auch mit einer höherwertigen Versorgung unter bestimmten Umständen und Vorgaben statt gegeben werden, was aber nicht einfach zu bewältigen war.
Mit dem Urteil wurde nun für etwas mehr Klarheit gesorgt. Nähere Infos finden sich auf der Seite des Bundessozialgerichtes im aktuellen Urteil unter dem Aktenzeichen: B 3 KR 13/23