Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben

Das Bundesteilhabegesetz soll Menschen mit Behinderung in allen Lebenslagen die Möglichkeit der eigenen Entscheidung bieten. Einiges davon ist bereits umgesetzt worden. Vertreter der Lebenshilfe sehen aber nach wie vor in vielen Bereichen Handlungsbedarf.

Quellenangabe und ausführliche Informationen: Süddeutsche Zeitung