Anspruch auf Notbetreuung

Hallo.Ich habe eine Frage zum Anspruch auf Notbetreuung in der Schule.Meine Tochter ist 18,100%schwerbehindert.Seit 1 1/2 Jahren lebt sie in einem 25km entferntem Wohnheim.Zur Schule geht sie allerdings weiterhin in unserer Stadt und wird jeden Tag gefahren.Die anderen Kinder im Wohnheim gehen alle in eine andere Schule(selber Träger wie Wohnheim)und dürfen in die Notbetreuung.Heißt,sie haben jede Wiche Schule.Meine Tochter darf das in ihrer Schule nicht.Nur alle 2 Wochen.Sie ist dann immer ganz allein im Wohnheim,Betreuer sind im Vormittag nicht da,nur die Hauswirtschafterin.Meine Tochter muss aber beschäftigt werden.Jetzt hat die Lage sich verschärft,im Januar hat sich meibe Tichter mit Corons infiziert,seitdem ist sie fast durchweg bei mir zu Hause,weil wir von Klinik zu Klinik mussten.Jetzt geht es ihr endlich besser…ich habe von 2 Kliniken die Empfehlung,das es ganz wichtig für meine Tochter ist,das die durchweg zur Schule kann.Aber die Schule weigert sich und besteht auf den 2 Wochen Rhytmus.Das Wohnheim aber hat vormittags kein Personal im Haus,da alle Kinder zur Schule gehen.Ich bin alleinerziehend und berufstätig…Da ich jetzt schon solange mit meiner Tichter in der Klinik war,kann ich nicht schon wieder fehlen,dann bekomme ich meine Kündigung.Aber ich weiß nicht weiter?Meine Tochter und ich können doch nicht leiden,bzw ich meine Arbeit verlieren,weil jeder die Betreuung von sich weißt?Haben Wohnheim-Kinder denn Anspruch auf Notbetreuung?Besonders wenn es auch ärztlich empfohlen wird?Ich hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.Vielen Dank,Nadine

Hallo Nadine,

das scheint ja wirklich eine verzwickte Situation zu sein. Kann ich gut nachvollziehen, dass du dir viele Sorgen machst und dringend Unterstützung brauchst.
Woran liegt das mit dem zwei-Wochen-Takt; liegt das an Präsenz- und Fernunterricht?
Die Infektion ist ja bestimmt inzwischen auch abgeklungen und nicht mehr ansteckend, so dass auch dies kein Grund für eine Abweisung der Betreuung sein dürfte. Im Wohnheim kann sie doch auch nicht allein gelassen werden. Verstehe ich schon, dass du sie nach Hause holen musstest…
Aufgrund der Behinderung und als Alleinerziehende müsste euch eine Notbetreuung doch zustehen… In der Schule in eurer Stadt wird Notbetreuung aber schon angeboten, oder grundsätzlich keine?

Ich markiere mal @Holger, @Florian , ggf. könnt auch ihr noch weiterhelfen?

Hallo Nadine,

hm, das ist so eine Sache, die Frage nach dem Anspruch auf Notbetreuung. Wohnst du denn in Bayern? Ich kenne nur die Situation dort.
Dort gilt aktuell dieses Merkblatt zur Notbetreuung. Leider ist das dort etwas offen formuliert, so dass die Entscheidung auf jeden Fall bei der Schulleitung liegt. Wir hatten auch schon andere Bedingungen.
Letztlich muss man immer einen gemeinsamen Weg finden. Ich kenne es schon auch so, dass man auf Schüler aus Wohnheimen ein bisschen mit mehr Vorsicht schaut, weil diese ja dort sehr viele Kontakte haben - oft auch zu anderen, die keine Masken tragen, keinen Abstand halten können etc. und vielleicht ihrerseits wieder in eine Werkstatt gehen. Das Risiko sich anzustecken ist also deutlich höher als in der Familie. So kenne ich es so, dass die Schule diese Schüler z.B. täglich testet, um da auf Nummer sicher zu gehen. Nun ist deine Tochter ja sogar eine „Genesene“ und muss sich woanders nicht mal mehr testen lassen. In der Schule gibt es diese Ausnahme leider noch nicht.
Kannst du denn darüber nicht mit der Schulleitung der Schule reden? Ich würde meine Situation dort darstellen und fragen, wie sie dir helfen können. Da muss es doch einen Weg geben!
Und nun kamen ja neue Regelungen für Bayern für nach den Ferien heraus. Vielleicht habt ihr dann wieder vollen Präsenzunterricht?

LG
Holger

1 „Gefällt mir“

Hallo Nadine, bei uns wird Notbetreuung an allen Schultagen angeboten. Es scheint unterschiedliche Regeln zu geben, ob die Schule bzw. ein Kindergarten über die Zuteilung der Plätze entscheidet, oder ob der Platz an bestimmte Voraussetzingen (systemrelevant) gebunden ist. Es ist hilfreich, wenn der AG bestätigt dass Du im Betrieb nicht abkömmlich bist. Vielleicht ist bei Euch alle 14 Tage Präsenzunterricht im Wechsel. Der wird bei uns tageweise im Wechsel erteilt. LG Gabi