Anspruch auf Tablet

Schüler, die Hartz IV erhalten, haben für den digitalen Unterricht in Corona-Zeiten Anspruch auf einen internetfähigen Computer.
So entschied das Landessozialgericht Essen. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Schülern die Hartz IV beziehen.

(AZ.:L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B)

Näher Information dazu findet man hier.

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