Schüler, die Hartz IV erhalten, haben für den digitalen Unterricht in Corona-Zeiten Anspruch auf einen internetfähigen Computer.
So entschied das Landessozialgericht Essen. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Schülern die Hartz IV beziehen.
(AZ.:L 7 AS 719/20 B ER, L 7 AS 720/20 B)